Die Wald­län­der Kan­to­nal­bank bietet seit 10 Jahren ein Wie­der­ein­stiegs­pro­gramm an.

Seit 2006 werden bei der Banque can­to­na­le vau­doi­se jedes Jahr zehn Frauen zwi­schen 35 und 50 wäh­rend eines Jahres zu Bera­te­rin­nen im Finanz­sek­tor der Bank aus­ge­bil­det. Die Frauen sind dabei zu 80%-100% ange­stellt. Danach können sie ein eige­nes Kunden-Porte­feuille betreu­en.
Das Pro­gramm rich­tet sich an gut qua­li­fi­zier­te Frauen aus ande­ren Beru­fen und solche, die ihre Erwerbs­tä­tig­keit unter­bro­chen haben. Zweck des Pro­gramms ist es, mehr Frauen in hoch qua­li­fi­zier­te und in Kader­po­si­tio­nen zu führen. Der ’Fach­kräf­te­man­gel’ wird bei der Vor­stel­lung des Pro­gramms «Rejoi­g­nez-nous!» nicht the­ma­ti­siert.
Quelle: PANORAMA.aktuell 12/​2016

Motion: För­de­rung des beruf­li­chen Wie­der­ein­stiegs mit Bil­dungs­gut­schei­nen

NR Valé­rie Piller Car­r­ard, SP Fri­bourg, ver­langt eine Ände­rung des Wei­ter­bil­dungs­ge­set­zes (WeBiG), damit ein System von Bil­dungs­gut­schei­nen ein­ge­führt werden kann. Damit soll Art. 8 lit. d des WeBiG kon­kre­ti­siert werden, der eine Erleich­te­rung des Wie­der­ein­stiegs ins Berufs­le­ben ver­langt. (15.4076)

Update: Der Bun­des­rat weist in seiner Stel­lung­nah­me vom 11.11.2015 auf die Rege­lun­gen in ver­schie­de­nen Geset­zen hin und stellt fest: «Das Webig ersetzt oder kon­kur­ren­ziert die Rege­lung und För­de­rung der ein­zel­nen Wei­ter­bil­dungs­tat­be­stän­de in den Spe­zi­al­ge­set­zen nicht. Eine Anpas­sung des Wei­ter­bil­dungs­ge­set­zes ist des­halb nicht not­wen­dig.» Ent­spre­chend bean­tragt der die Ableh­nung der Motion.