Das Spit­zen­tref­fen der Ver­bund­part­ner befasst sich mit der Qua­li­fi­zie­rung von Erwach­se­nen.

Am 18. April 2016 fand unter der Lei­tung von Bun­des­prä­si­dent Johann N. Schnei­der-Ammann das dies­jäh­ri­ge Spit­zen­tref­fen der Ver­bund­part­ner der Berufs­bil­dung statt. Gemäss der Medi­en­mit­tei­lung dienen die «Fach­kräf­te­initia­ti­ve plus» und das Bun­des­ge­setz über die Wei­ter­bil­dung (das aller­dings erst am 1.1.1917 in Kraft gesetzt werden wird, Wt) bereits heute dazu, die Arbeits­markt­si­tua­ti­on betrof­fe­ner Per­so­nen nach­hal­tig zu ver­bes­sern.

Im Laufe des Jahres soll eine über­ar­bei­te­te Fas­sung des Leit­fa­dens für die Vali­die­rung von Bil­dungs­leis­tun­gen und ein neuer Leit­fa­den „Erwach­se­nen­ge­rech­tes Aus­bil­den und Prüfen“ publi­ziert werden.

1917 soll eine Sen­si­bi­li­sie­rungs­of­fen­si­ve gestar­tet werden, welche auf die The­ma­tik „Beruf­li­che Qua­li­fi­zie­rung von Erwach­se­nen“ auf­merk­sam machen soll, z.B. unter dem Titel „Meine Toch­ter macht ein EFZ – ich auch“. Weiter planen die Ver­bund­part­ner bis 2017 im Bereich „Beruf­li­che Qua­li­fi­zie­rung von Erwach­se­nen“ eine Inten­si­vie­rung der eige­nen bran­chen- resp. ziel­grup­pen­spe­zi­fi­schen und mög­lichst nie­der­schwel­li­gen Infor­ma­ti­ons­ak­ti­vi­tä­ten. (Mass­nah­men­pa­pier)

Die Medi­en­mit­tei­lun­gen des Schwei­ze­ri­schen Gewer­be­ver­ban­des und des Schwei­ze­ri­schen Arbeit­ge­ber­ver­bands äus­sern sich zu ande­ren Aspek­te der Ver­hand­lun­gen, doch scheint die Not­wen­dig­keit unbe­strit­ten zu sein, wird doch der SGV mit der Aus­sa­ge «Nur in der Ver­bund­part­ner­schaft gelingt es, die Berufs­bil­dung und hier ins­be­son­de­re auch die beruf­li­che Qua­li­fi­zie­rung von Erwach­se­nen zu stär­ken.» zitiert. Die Medi­en­mit­tei­lung des Schwei­ze­ri­schen Gewerk­schafts­bun­des äus­sert sich im letz­ten Abschnitt zu «Mass­nah­men für Nach­ho­len­de». Er erach­tet es als vor­dring­lich, dass mög­lichst viele Erwach­se­ne über einen Berufs­bil­dungs­ab­schluss ver­füg­ten und habe des­halb beim Tref­fen erneut ent­spre­chen­de Mass­nah­men für alle gefor­dert, die einen sol­chen Abschluss nach­ho­len wollen.

Die Neue Luzer­ner Zei­tung zitiert eine sda-Mel­dung, wonach laut Tra­vail-Suisse-Prä­si­dent Adrian Wüth­rich «rea­lis­ti­scher­wei­se» etwa 50’000 der 550’000 Per­so­nen ohne Abschluss noch einen sol­chen erwer­ben können.

Spit­zen­tref­fen der Berufs­bil­dung 2014, 31. März 2014

In der “Gemein­sa­men Erklä­rung der Ver­bund­part­ner” (ent­spricht der bis 2012 durch­ge­führ­ten jähr­li­chen “Lehr­stel­len­kon­fe­renz”) wird der “Berufs­ab­schluss für Erwach­se­ne” als einer von vier Hand­lungs­schwer­punk­ten genannt und wie folgt kom­men­tiert:

Die Nach-, Um- und Höher­qua­li­fi­zie­rung von Arbeit­neh­men­den ist aus wirt­schafts-, gesell­schafts- und sozi­al­po­li­ti­scher Sicht von gröss­ter Bedeu­tung. Dabei gilt es, zuneh­mend hete­ro­ge­ne Berufs- und Bil­dungs­lauf­bah­nen zu berück­sich­ti­gen sowie einer fle­xi­blen Lauf­bahn­ge­stal­tung mit Neu­ori­en­tie­run­gen, Fami­li­en­pau­sen und Wie­der­ein­stieg Rech­nung zu tragen. Um Arbeit­neh­men­den neue Per­spek­ti­ven in der Bil­dung und im Arbeits­markt zu eröff­nen, sind Berufs­er­fah­rung und erwor­be­ne Bil­dungs­leis­tun­gen ange­mes­sen zu berück­sich­ti­gen bzw. anzu­rech­nen und mit geeig­ne­ten Mass­nah­men die Mög­lich­kei­ten für Berufs­ab­schlüs­se sowie der beruf­li­chen Mobi­li­tät zu för­dern. Dabei sind einer­seits die Bedürf­nis­se der Wirt­schaft, ande­rer­seits aber auch die finan­zi­el­len Vor­aus­set­zun­gen der Erwach­se­nen zu berück­sich­ti­gen.”

Auch ein wei­te­rer Hand­lungs­schwer­punkt, “Berufs-, Stu­di­en- und Lauf­bahn­be­ra­tung” ent­hält einen ein­schlä­gi­gen Abschnitt:

Die Kom­ple­xi­tät des Berufs­bil­dungs­sys­tems und die dyna­mi­sche Ent­wick­lung der Ange­bo­te stellt aber auch Erwach­se­ne, die sich aus- oder wei­ter­bil­den lassen möch­ten, zuneh­mend vor eine Her­aus­for­de­rung. Gefragt sind hier eben­falls geziel­te Infor­ma­ti­ons­an­stren­gun­gen – nicht zuletzt für bil­dungs­fer­ne Per­so­nen.”

In der Medi­en­mit­tei­lung wird diese Stoss­rich­tung wie folgt kom­men­tiert: “Par­al­lel dazu [zur Ent­wick­lung von neuen Ange­bo­ten für Jugend­li­che] wollen die Ver­bund­part­ner ver­mehrt auch erwach­se­nen­ge­rech­te Bil­dungs­an­ge­bo­te ent­wi­ckeln. Per­so­nen, die über keinen nach­ob­li­ga­to­ri­schen Abschluss ver­fü­gen, sollen neue Per­spek­ti­ven in der Bil­dung und im Arbeits­markt eröff­net werden. Dies umso mehr, als die Nach-, Um- und Höher­qua­li­fi­zie­rung von Arbeit­neh­men­den aus wirt­schafts-, gesell­schafts- und sozi­al­po­li­ti­scher Sicht von gröss­ter Bedeu­tung ist.”

Die NZZ vom 1. April 14 berich­tet aus der Medi­en­kon­fe­renz: “Für Erwach­se­ne, die ent­we­der keinen Lehr­ab­schluss haben oder sich neu ori­en­tie­ren möch­ten, sind neue Ange­bo­te geplant. Rund 14 Pro­zent der Per­so­nen zwi­schen 25 und 65 Jahren haben keinen Abschluss der Sekun­dar­stu­fe II. Hier bestehe Nach­hol­be­darf, sagte Schnei­der-Ammann. Erleich­tert werden soll die fle­xi­ble Lauf­bahn­ge­stal­tung mit Neu­ori­en­tie­run­gen, Fami­li­en­pau­sen und Wie­der­ein­stieg. Die Rede ist von modu­l­ar­ti­gen «Lehren» für Erwach­se­ne, die deren Erfah­rung und Wissen berück­sich­ti­gen. Dies würde eine kür­ze­re Aus­bil­dungs­zeit erlau­ben. Solche Ange­bo­te gibt es bereits heute, etwa in der Uhren­in­dus­trie.”

Nach­trag: Das Staats­se­kre­ta­ri­at hat nun den Bericht zur The­ma­tik publi­ziert. Juni 2014

Lehr­stel­len­kon­fe­renz 23. Novem­ber 2012

Im Zusam­men­hang mit dem Haupt­the­ma “Deindustrialisierung/​Strukturwandel” werden für 2012 Mass­nah­men und vier Haupt­zie­le for­mu­liert. Als Ziel 3 wird die Nach­hol­bil­dung genannt: “Die Nach-, Um- und Höher­qua­li­fi­zie­rung von Per­so­nen ist ein wich­ti­ges Instru­ment, um das Rekru­tie­rungs­feld von Fach­kräf­ten zu erwei­tern, die Inte­gra­ti­on zu för­dern und auf den raschen Struk­tur­wan­del sowie die gestie­ge­nen Anfor­de­run­gen auf dem Arbeits­markt zu reagie­ren. In diesem Zusam­men­hang ist auch die Nach­hol­bil­dung von zuneh­men­der Bedeu­tung, nicht zuletzt, um die Betei­li­gung der Frauen am Arbeits­markt zu för­dern und den Quer­ein­stieg in neue Berufs­fel­der zu erleich­tern. Die Ver­bund­part­ner erar­bei­ten die nöti­gen Grund­la­gen, damit die Mög­lich­kei­ten der Nach­hol­bil­dung bekannt sind und freie Poten­zia­le aus­ge­schöpft werden können.” Des­halb wird fol­gen­de Mass­nah­me beschlos­sen: “Unter der Feder­füh­rung des Bundes klären die Ver­bund­part­ner bis im Sommer 2013 Fragen der Posi­tio­nie­rung und Pro­fi­lie­rung und eini­gen sich auf eine nor­ma­ti­ve Fest­le­gung des Begriffs „Nach­hol­bil­dung“. Anschlies­send wird ein Grund­la­gen­be­richt zu den Mög­lich­kei­ten, Chan­cen und Kosten der Nach­hol­bil­dung erar­bei­tet.” (Mass­nah­men­pa­pier)