In der Antwort auf den parlamentarischen Vorstoss 17.0815 31. Mai 2017 berichtet der Regierungsrat zur Nachholbildung u.a.:
Berufsabschlüsse für Erwachsene und dabei insbesondere die sog. Nachholbildung nach Art. 32 BBV ermöglichen erwachsenen Berufstätigen, einen anerkannten Abschluss auf Sekundarstufe II nachzuholen und dadurch ihre Berufsmarktattraktivität und -sicherheit zu erhöhen. Wichtig für die Betroffenen ist dabei vor allem die Frage, wie sie sich optimal auf die Abschlussprüfungen vorbereiten und damit ihre Lücken in Berufskunde und Allgemeinbildung schliessen können. Die Vereinbarkeit von Schule, Beruf und Familie ist dabei eine grosse Herausforderung und führt dazu, dass viele ihre Ausbildung vorzeitig abbrechen oder die Abschlussprüfungen nicht bestehen. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Berufsfachschulen, Lehraufsicht, Berufsberatung und Prüfungsleitungen, sucht derzeit nach Möglichkeiten für die Optimierung der Nachholbildungsangebote im Sinne und Interesse der Betroffenen.
Aus der Antwort wird deutlich, dass unter der Zielgruppe der Nachholbildung vor allem Personen verstanden werden, die - mindestens im berufspraktischen Bereich - über einen grossen Teil der für einen Abschluss erforderlichen Kompetenzen verfügen, so dass am ehesten noch Lücken im schulischen Bereich zu schliessen sind. Bezeichnenderweise erwähnt der Bericht das Projekt ENTER (vgl. ), das sich an Bezüger/innen von Sozialhilfe wendet, mit keinem Wort.