Basel-Stadt: Kon­zept zur Nach­hol­bil­dung in Vor­be­rei­tung

In der Ant­wort auf den par­la­men­ta­ri­schen Vor­stoss 17.0815 31. Mai 2017 berich­tet der Regie­rungs­rat zur Nach­hol­bil­dung u.a.:

Berufsabschlüsse für Erwach­se­ne und dabei ins­be­son­de­re die sog. Nach­hol­bil­dung nach Art. 32 BBV ermöglichen erwach­se­nen Berufstätigen, einen aner­kann­ten Abschluss auf Sekun­dar­stu­fe II nach­zu­ho­len und dadurch ihre Berufsmarktattraktivität und -sicher­heit zu erhöhen. Wich­tig für die Betrof­fe­nen ist dabei vor allem die Frage, wie sie sich opti­mal auf die Abschlussprüfungen vor­be­rei­ten und damit ihre Lücken in Berufs­kun­de und All­ge­mein­bil­dung schlies­sen können. Die Ver­ein­bar­keit von Schule, Beruf und Fami­lie ist dabei eine grosse Her­aus­for­de­rung und führt dazu, dass viele ihre Aus­bil­dung vor­zei­tig abbre­chen oder die Abschlussprüfungen nicht bestehen. Eine Arbeits­grup­pe, bestehend aus Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­tern von Berufs­fach­schu­len, Lehr­auf­sicht, Berufs­be­ra­tung und Prüfungsleitungen, sucht der­zeit nach Möglichkeiten für die Opti­mie­rung der Nach­hol­bil­dungs­an­ge­bo­te im Sinne und Inter­es­se der Betrof­fe­nen.

Aus der Ant­wort wird deut­lich, dass unter der Ziel­grup­pe der Nach­hol­bil­dung vor allem Per­so­nen ver­stan­den werden, die - min­des­tens im berufs­prak­ti­schen Bereich - über einen gros­sen Teil der für einen Abschluss erfor­der­li­chen Kom­pe­ten­zen ver­fü­gen, so dass am ehes­ten noch Lücken im schu­li­schen Bereich zu schlies­sen sind. Bezeich­nen­der­wei­se erwähnt der Bericht das Pro­jekt ENTER (vgl. ), das sich an Bezüger/​innen von Sozi­al­hil­fe wendet, mit keinem Wort.

Schrift­li­che Anfra­ge (Kt. Basel-Stadt) zu den Erfah­run­gen mit «Enter – vom Bitt­gang zum Bil­dungs­gang»

Pascal Pfis­ter ersucht am 6. Febru­ar 2017 um Aus­kunft über die Erfah­run­gen mit dem Pro­jekt «Enter – vom Bitt­gang zum Bil­dungs­gang» (17.5048.01) Die Ant­wort des Regie­rungs­rats vom 11. April 2017 basiert auf Erfah­run­gen aus den Durch­gän­gen 1 bis 3 (Lehr­be­ginn 2014 bis 2016. 5 Tn haben abge­bro­chen, 4 haben bisher bestan­den und 45 sind noch in der Aus­bil­dung. Inter­es­sant sind die Aus­füh­run­gen zur Frage: » Welche sind aus Sicht des Regie­rungs­ra­tes die wich­tigs­ten Neue­run­gen gegenüber der Pilot­pha­se?». Hier ein Auszug aus der Ant­wort:

Die Erfah­run­gen der Pilot­pha­se haben auf­ge­zeigt, dass sich die Ziel­grup­pe von Enter sehr hete­ro­gen zusam­men­setzt und die Per­so­nen die unter­schied­lichs­ten Bil­dungs­vor­aus­set­zun­gen mit­brin­gen. Dies erfor­dert von allen Betei­lig­ten im Pro­jekt eine sehr hohe Flexibilität. Das Ein­ge­hen auf die persönliche Lebens­si­tua­ti­on und die Individualität der ein­zel­nen Teil­neh­men­den hat sich als ent­schei­den­des Erfolgs­kri­te­ri­um erwie­sen. Dem wurde nun auch kon­zep­tio­nell bei­spiels­wei­se mit der Modu­la­ri­sie­rung der ein­zel­nen Phasen Rech­nung getra­gen. Ebenso wurde der Zeit­punkt des möglichen Ein­stiegs durch den Weg­fall eines begrenz­ten Anmel­de­zeit­fens­ters fle­xi­bi­li­siert. Zudem können bei nach­ge­wie­se­ner Eig­nung und Pas­sung ver­ein­zelt auch Ter­tiär­aus­bil­dun­gen ermöglicht werden. Eben­falls ist es für Per­so­nen ab dem 25. Alters­jahr, die eine Mehr­fach­pro­ble­ma­tik auf­wei­sen aber keine wirt­schaft­li­che Unterstützung durch die Sozi­al­hil­fe erhal­ten, möglich, von Enter unterstützt zu werden.

Motion (NR) För­de­rung der Grund­kom­pe­ten­zen bei älte­ren Arbeit­neh­men­den

Der Bun­des­rat soll beauf­tragt werden, Mass­nah­men zu ergrei­fen, damit die Kan­to­ne die Grund­kom­pe­ten­zen älte­rer Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer för­dern und die über das WeBiG dafür vor­ge­se­he­nen Gelder beim Bund abho­len. (Motion, Mat­thi­as Aebi­scher und Mit­un­ter­zeich­nen­de, 15.12.16, Geschäft 16.4077)

Update 2.2.17:
In seiner Stel­lung­nah­me vom 1. Febru­ar weist der Bun­des­rat darauf hin, dass die Schweiz im Quer­ver­gleich mit den OECD-Staa­ten bei älte­ren Per­so­nen eine der höchs­ten Erwerbs­tä­ti­gen­quo­ten auf­weist und auch eine beson­ders hohe Teil­nah­me von älte­ren Arbeit­neh­men­den an Wei­ter­bil­dung ver­zeich­net. Er sei sich auch den spe­zi­fi­schen Her­aus­for­de­run­gen älte­rer Arbeit­neh­men­der bewusst. In diesem Rahmen werde auch die För­de­rung von Grund­kom­pe­ten­zen the­ma­ti­siert. Im Rahmen der Umset­zung des Wei­ter­bil­dungs­ge­set­zes enga­gie­re sich der Bund gemein­sam mit den Kan­to­nen für den Erwerb und Erhalt von Grund­kom­pe­ten­zen Erwach­se­ner.
Auf­grund der lau­fen­den Arbei­ten erach­tet der Bun­des­rat das Anlie­gen des Motio­närs als erfüllt und bean­tragt darum die Ableh­nung der Motion.

Motion (NR) Sti­pen­di­en- und Dar­le­hens­sys­tem für Wei­ter­bil­dungs­mass­nah­men älte­rer Arbeit­neh­men­den

Mit dieser Motion soll der Bun­des­rat beauf­tragt werden, das Sti­pen­di­en- und Dar­le­hens­sys­tem für ältere Arbeit­neh­men­de aus­zu­bau­en. (Motion, Mat­thi­as Aebi­scher und Mit­un­ter­zeich­nen­de, 15.12.17, Geschäft 16.4076)

Update 2. 2. 17:
In seiner Stel­lung­nah­me vom 1. Febru­ar weist der Bun­des­rat darauf hin, dass die Schweiz im Quer­ver­gleich mit den OECD-Staa­ten bei älte­ren Per­so­nen eine der höchs­ten Erwerbs­tä­ti­gen­quo­ten auf­weist und auch eine beson­ders hohe Teil­nah­me von älte­ren Arbeit­neh­men­den an Wei­ter­bil­dung ver­zeich­net. Er sei sich auch den spe­zi­fi­schen Her­aus­for­de­run­gen älte­rer Arbeit­neh­men­der bewusst und habe darum u.a. das WBF beauf­tragt, bis Ende April 2017 Kon­zep­te für eine all­fäl­li­ge finan­zi­el­le Unter­stüt­zung von Wei­ter­bil­dun­gen zu ent­wi­ckeln, für gering­qua­li­fi­zier­te Erwerbs­tä­ti­ge und ins­be­son­de­re ältere Arbeit­neh­men­de. Das Instru­ment «Sti­pen­di­en und Dar­le­hen» werde aller­dings nicht wei­ter­ver­folgt, da damit die Arbeits­markt­re­le­vanz nicht opti­mal sicher­ge­stellt werden könne und es zudem wei­test­ge­hend in die Zustän­dig­keit der Kan­to­ne falle.
Auf­grund der lau­fen­den Arbei­ten erach­tet der Bun­des­rat das Anlie­gen des Motio­närs als erfüllt und bean­tragt des­halb die Ableh­nung der Motion.

Pos­tu­lat (NR) Wei­ter­bil­dungs­fonds für ältere Arbeit­neh­men­de

Mit diesem Pos­tu­lat soll der Bun­des­rat beauf­tragt werden, Mass­nah­men und Finan­zie­rungs­in­stru­men­te zur Unter­stüt­zung der Wei­ter­qua­li­fi­zie­rung und der Wei­ter­bil­dung älte­rer Arbeits­kräf­te zu prüfen, wie zum Bei­spiel die För­de­rung von Wei­ter­bil­dungs­fonds, welche Unter­neh­men für ihre Wei­ter­bil­dungs­kos­ten eine gewis­se Ent­las­tung bieten. (Pos­tu­lat von Bea Heim und Mit­un­ter­zeich­nen­den, 15.12.17, Geschäft 16.4058)

Update 2.2.17:
In seiner Stel­lung­nah­me vom 1. Febru­ar weist der Bun­des­rat darauf hin, dass die Schweiz im Quer­ver­gleich mit den OECD-Staa­ten bei älte­ren Per­so­nen eine der höchs­ten Erwerbs­tä­ti­gen­quo­ten auf­weist und auch eine beson­ders hohe Teil­nah­me von älte­ren Arbeit­neh­men­den an Wei­ter­bil­dung ver­zeich­net. Er sei sich auch den spe­zi­fi­schen Her­aus­for­de­run­gen älte­rer Arbeit­neh­men­der bewusst und habe darum u.a. das WBF beauf­tragt, bis Ende April 2017 Kon­zep­te für eine all­fäl­li­ge finan­zi­el­le Unter­stüt­zung von Wei­ter­bil­dun­gen zu ent­wi­ckeln, für gering­qua­li­fi­zier­te Erwerbs­tä­ti­ge und ins­be­son­de­re ältere Arbeit­neh­men­de. Es sollen gering­qua­li­fi­zier­te Erwerbs­tä­ti­ge und ins­be­son­de­re ältere Arbeit­neh­men­de anvi­siert werden.
Denk­ba­re Finan­zie­rungs­in­stru­men­te für die Erhö­hung der Wei­ter­bil­dungs­be­tei­li­gung können Bil­dungs­gut­schei­ne, Mass­nah­men der Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung sowie die von der Pos­tu­lan­tin vor­ge­schla­ge­nen Bran­chen­fonds sein. Ihr Ein­satz soll nun kon­kre­ti­siert werden.
Auf­grund der lau­fen­den Arbei­ten erach­tet der Bun­des­rat das Anlie­gen der Pos­tu­lan­tin als erfüllt und bean­tragt des­halb die Ableh­nung des Pos­tu­la­tes.

Motion (NR) Wei­ter­bil­dungs­of­fen­si­ve für ältere Arbeit­neh­men­de

Der Bun­des­rat soll beauf­tragt werden, eine Wei­ter­bil­dungs­of­fen­si­ve für ältere Arbeit­neh­men­de zu lan­cie­ren. Ziel sind die Erhal­tung der Arbeits­markt­fä­hig­keit, die Erhö­hung der Anzahl älte­rer qua­li­fi­zier­ter Fach­kräf­te im Arbeits­markt und die Ver­mei­dung unnö­ti­ger volks­wirt­schaft­li­cher Kosten. Die Offen­si­ve muss sich auf alle Qua­li­fi­ka­ti­ons­ni­veaus bezie­hen. (Motion Mar­ti­na Munz und Mit­un­ter­zeich­nen­de, 15.12.17, Geschäft 16.4057)

Update vom 2.2.17:
In seiner Stel­lung­nah­me vom 1. Febru­ar weist der Bun­des­rat darauf hin, dass die Schweiz im Quer­ver­gleich mit den OECD-Staa­ten bei älte­ren Per­so­nen eine der höchs­ten Erwerbs­tä­ti­gen­quo­ten auf­weist und auch eine beson­ders hohe Teil­nah­me von älte­ren Arbeit­neh­men­den an Wei­ter­bil­dung ver­zeich­net. Er sei sich auch den spe­zi­fi­schen Her­aus­for­de­run­gen älte­rer Arbeit­neh­men­der bewusst und habe darum ver­schie­de­ne Mass­nah­men ergrif­fen, u.a. auch Offen­si­ven und Kam­pa­gnen der betei­lig­ten Part­ner. Ins­be­son­de­re werde die Bedeu­tung von regel­mäs­si­gen Stand­ort­be­stim­mungs­ak­ti­vi­tä­ten her­vor­ge­ho­ben, die pass­ge­naue Mass­nah­men ermög­li­chen. Dies sei - im Unter­schied zu all­ge­mei­nen Offen­si­ven - gerade bei älte­ren Arbeit­neh­men­den erfolg­ver­spre­chend, da sie über indi­vi­du­el­le Erfah­run­gen und Kom­pe­ten­zen ver­fü­gen, auf die sich auf­bau­en lässt.
Auf­grund der lau­fen­den Arbei­ten erach­tet der Bun­des­rat das Anlie­gen des Motio­närs als erfüllt und bean­tragt des­halb die Ableh­nung der Motion.

Motion (Kt. Luzern): Nach­hol­bil­dung, Volks­schul­ab­schluss für Erwach­se­ne

Moni­que Frey und Mit­un­ter­zeich­nen­de ver­lang­ten am 31. Dezem­ber 2016 eine Anpas­sung des Volks­schul­ge­set­zes, damit ein Bil­dungs­an­ge­bot für Erwach­se­ne geschaf­fen wird, wel­ches berufs­be­glei­tend auf einen Volks­schul­ab­schluss vor­be­rei­tet, und ein Prü­fungs­ver­fah­ren auf­ge­baut wird, in wel­chem die Leis­tun­gen auf den ver­schie­de­nen Sekun­dar­schul­stu­fen gemes­sen werden können.

Eine Motion (NR) ver­langt, dass Per­so­nen, die sich um Betag­te und Men­schen mit Behin­de­run­gen küm­mern, Qua­li­fi­zie­rungs­mög­lich­kei­ten erhal­ten.

Eine Motion von NR Pierre-André Page, SVP, ver­langt vom Bun­des­rat am 29.9.16, die nöti­gen Mass­nah­men zu tref­fen, damit Per­so­nen ohne aner­kann­te Aus­bil­dung, die für Betag­te und Men­schen mit Behin­de­run­gen arbei­ten, einer­seits berufs­be­glei­ten­de Aus­bil­dun­gen absol­vie­ren können und ande­rer­seits ihre beruf­li­chen Kom­pe­ten­zen aner­kannt und gerecht ent­löhnt werden. (Motion 16.3830)

Der Bun­des­rat bean­tragt die Ableh­nung der Motion mit fol­gen­der Begrün­dung (gekürzt):
Per­so­nen, die ihren Alltag der Betreu­ung und Pflege behin­der­ter oder betag­ter Per­so­nen widmen, leis­ten einen gros­sen Ein­satz für die Betrof­fe­nen und deren Ange­hö­ri­ge. Gleich­zei­tig ent­las­ten sie damit auch die pro­fes­sio­nel­le Pflege im Gesund­heits­we­sen. Der Bun­des­rat aner­kennt und hono­riert dieses Enga­ge­ment.
Die Mög­lich­keit, dass sich betrof­fe­ne Per­so­nen ihre infor­mell erwor­be­nen Kom­pe­ten­zen und Erfah­run­gen im Pflege- und Betreu­ungs­be­reich anrech­nen lassen, ist gege­ben: Die ange­mes­se­ne Anrech­nung von Pra­xis­er­fah­rung und Bil­dungs­leis­tun­gen, die aus­ser­halb übli­cher Bil­dungs­gän­ge erbracht wurden, ist mit Art. 9 Abs. 2 BBG grund­sätz­lich gewähr­leis­tet, sei es durch die Vali­die­rung, im Rahmen einer ver­kürz­ten beruf­li­che Grund­bil­dung und/​oder Gesu­che zur Dis­pen­sa­ti­on von Bil­dungs­leis­tun­gen in for­ma­len Bil­dungs­gän­gen (Prak­ti­ka, Unter­richt oder Prü­fun­gen) stel­len.
Weiter werden und der ganzen Schweiz mit der Aus­bil­dung zu «Pfle­ge­hel­fe­rin /​Pfle­ge­hel­fer SRK» eine Vor­be­rei­tung auf Auf­ga­ben in der Pflege und Betreu­ung behin­der­ter oder betag­ter Per­so­nen vor­be­rei­ten. Ver­schie­de­ne SRK-Kan­to­nal­ver­bän­de bieten zusätz­li­che Unter­stüt­zung an für Migran­tin­nen und Migran­ten, welche die oben erwähn­te Aus­bil­dung machen wollen, ins­be­son­de­re auch das SRK-Pilot­pro­jekt «Sesam», das von 2014 bis 2018 läuft.

Wei­te­re weist der Bun­des­rat auf den «Akti­ons­plan zur Unter­stüt­zung und Ent­las­tung von pfle­gen­den Ange­hö­ri­gen» hin. Er kommt zum Schluss: «Die aktu­el­len Rah­men­be­din­gun­gen zur Aus­bil­dung von pfle­gen­den und betreu­en­den Per­so­nen erfül­len die Anlie­gen des Motio­närs und werden zusätz­lich durch den Akti­ons­plan unter­stützt.» (Antrag des BR vom 09.11.2016)

Motion (NR): Feh­len­de Fach­kräf­te selber aus­bil­den statt Kon­tin­gen­te erhö­hen.

Die sozi­al­de­mo­kra­ti­sche Frak­ti­on (Spre­che­rin Mar­ti­na Munz, NR) will den BR beauf­tra­gen, Mass­nah­men zu inten­si­vie­ren um die Aus- und Wei­ter­bil­dung von Fach­kräf­ten so vor­an­zu­trei­ben, dass die Abhän­gig­keit von gut qua­li­fi­zier­ten Fach­kräf­ten aus dem Aus­land mit­tel­fris­tig redu­ziert werden kann. Dabei gilt ein beson­de­res Augen­merk der Unter­stüt­zung der Kan­to­ne bei der Qua­li­fi­zie­rung von gering qua­li­fi­zier­ten Per­so­nen.(Motion 16.3729 28.9.16).
Der BR weist in seiner Stel­lung­nah­me vom 9.11.16 darauf hin, dass rund 85% der Dritt­staa­ten­an­ge­hö­ri­gen, die zu einer kon­tin­gen­tier­ten Erwerbs­tä­tig­keit zuge­las­sen werden, über einen Ter­tiär­ab­schluss ver­fü­gen und vor­wie­gend in Berufs­fel­dern mit Fach­kräf­te­man­gel zum Ein­satz gelan­gen. Er listet weiter die in letz­ter Zeit getrof­fe­nen Mass­nah­men auf und äus­sert der Mei­nung, dass zuerst die Resul­ta­te der bereits lan­cier­ten Mass­nah­men abzu­war­ten seien, bevor neue Mass­nah­men ange­stos­sen werden. Des­halb bean­tragt er die Ableh­nung der Motion.

Inter­pel­la­ti­on (NR): Eine rich­ti­ge Berufs­leh­re von drei bis vier Jahren Dauer für Flücht­lin­ge

NR Isa­bel­le Moret (FDP, VD) weist auf die posi­ti­ven Erfah­run­gen mit der Berufs­bil­dung hin und erkun­digt sich, ob nicht eine 3 bis 4 Jahre dau­ern­de Berufs­leh­re geschaf­fen werden sollte, die auf die Situa­ti­on der Flücht­lin­ge (oft höhe­res Alter, man­geln­de Schul­bil­dung und Spra­chen­kennt­nis­se) aus­ge­rich­tet ist. (Inter­pel­la­ti­on 16.3614)

Gros­ser Rat Basel-Stadt: För­de­rung der Nach­hol­bil­dung

Fran­zis­ka Rein­hart und Mit­un­ter­zeich­nen­de ver­wei­sen auf die Anstren­gun­gen zur För­de­rung der Berufs­ma­tu­ri­tät und fragen am 29. Juni 2016 den Regie­rungs­rat:
1. Welche Ange­bo­te für Nach­hol­bil­dung das Berufs­bil­dungs­ge­setz zulässt und welche ent­spre­chen­den Möglichkeiten im Kanton Basel-Stadt dafür bereits bestehen.
2. Ob er bereit ist, die Nach­hol­bil­dung im Kanton Basel-Stadt zu fördern, ins­be­son­de­re auch auf diese Möglichkeit mit ver­mehr­ter Öffentlichkeitsarbeit auf­merk­sam zu machen.
3. Ob er bereit ist, das Ange­bot an den Berufs­schu­len mit spe­zi­fi­schen Klas­sen für Nach­hol­bild­ner zu erwei­tern und ins­be­son­de­re auch spe­zi­fi­sche Deutsch­kur­se für fremd­spra­chi­ge Ein­stei­ge­rin­nen in die Nach­hol­bil­dung anzu­bie­ten.
4. Welche finan­zi­el­len Mittel zur Förderung der Nach­hol­bil­dung beim Bund und Kanton zur Verfügung stehen.
(Anzug 16.5315)

Inter­pel­la­ti­on (NR): Zugang zur Arbeit für Migrant/​innen durch Vali­die­rung för­dern

NR Jac­ques-André Maire reich­te am 15. März 2016 eine Inter­pel­la­ti­on mit dem Titel «Favo­ri­ser l’ac­cès au tra­vail pour les per­son­nes au béné­fice du statut de réfu­gié et d’une admis­si­on pro­vi­so­i­re par la vali­da­ti­on des acquis» ein. (16.3091) Er fragt darin den BR, ob er im Vali­die­rungs­ver­fah­ren auch ein beson­ders gutes Instru­ment sähe um die Inte­gra­ti­on von vor­läu­fig Auf­ge­nom­men und Flücht­lin­gen in den Arbeits­markt und die Bil­dung zu erleich­tern. Ob er zudem bereits sei, die Kan­to­ne und OdA zu ermu­ti­gen, sys­te­ma­ti­scher auf dieses Instru­ment zurück­zu­grei­fen.

Update 4. Mai 2016: Stel­lung­nah­me des BR
Ziel des Vali­die­rungs­ver­fah­rens ist nicht eine all­ge­mei­ne Kom­pe­tenz­bi­lan­zie­rung, son­dern die Zer­ti­fi­zie­rung eines eid­ge­nös­sisch aner­kann­ten Abschlus­ses. Es eignet sich nur, wenn inter­es­sier­te Per­so­nen die erfor­der­li­chen Pra­xis­jah­re vor­wei­sen und ver­gleich­ba­re Kennt­nis­se haben. Zur­zeit werden Grund­la­gen für die Anrech­nung von Bil­dungs­leis­tun­gen und erwach­se­nen­ge­rech­te Ange­bo­te ent­wi­ckelt. Die Ver­bes­se­rung der beruf­li­chen Inte­gra­ti­on von vor­läu­fig Auf­ge­nom­me­nen und Flücht­lin­gen ist ein wich­ti­ges Anlie­gen des Bun­des­rats. Wei­te­re Mass­nah­men werden gemein­sam von SBFI und SEM geprüft.

Pos­tu­lat (Kt. Zürich): Erwei­te­rung erwach­se­nen­ge­rech­tes Ange­bot

Mit Pos­tu­lat 138/​2016, ein­ge­reicht am 11. April 2o16 von Karin Fehr Thoma (Grüne, Uster), Jac­que­line Peter (SP, Zürich) und Hans­pe­ter Hugento­bler (EVP, Pfäffikon), wird der Regie­rungs­rat gebe­ten, «das Ange­bot an erwach­se­nen­ge­rech­ten Berufs­bil­dungs­an­ge­bo­ten aus­zu­bau­en, ins­be­son­de­re für stark nach­ge­frag­te Berufe in Bran­chen mit Fachkräftemangel.
Ent­wick­lung sowie Bereit­stel­lung der ent­spre­chen­den Ange­bo­te sollen in enger Zusam­men­ar­beit mit den betrof­fe­nen Orga­ni­sa­tio­nen der Arbeits­welt und wo nötig in Koor­di­na­ti­on mit ande­ren Kan­to­nen erfol­gen.»

In der Begrün­dung wird auf die Mög­lich­keit hin­ge­wie­sen, För­der­gel­der beim Bund zu bean­tra­gen.

Kt. Solo­thurn: Nach­hol­bil­dung in der Legis­la­tur­pla­nung 2013–2017

In der Legis­la­tur­pla­nung 2013-2017 des Kan­tons Solo­thurn ist die Nach­hol­bil­dung als Punkt B.1.3.1 auf­ge­führt:

Beruf­li­che Qua­li­fi­ka­ti­on Erwach­se­ner fördern (Nach­hol­bil­dung)
Priorität: 3
Förderung des Erwerbs beruf­li­cher Qua­li­fi­ka­ti­on durch Erwach­se­ne im Rahmen der soge­nann­ten Nach­hol­bil­dung gemäss Art. 32 des Bun­des­ge­set­zes über die Berufs­bil­dung, durch Bera­tung und Bereit­stel­lung ent­spre­chen­der Bil­dungs­an­ge­bo­te. Dies auch als wich­ti­ger Bei­trag zur Siche­rung des qua­li­fi­zier­ten beruf­li­chen Nach­wuch­ses und zur Ver­bes­se­rung der Arbeitsmarktfähigkeit gering Qua­li­fi­zier­ter und als Mass­nah­me gegen den Fachkräftemangel.

In der Stel­lung­nah­me des RR auf die Inter­pel­la­ti­on Fran­zis­ka Roth (SP, Solo­thurn): Reor­ga­ni­sa­ti­on Erwach­se­nen­bil­dungs­zen­trum EBZ führt der RR zur Nach­hol­bil­dung aus:
Im Legis­la­tur­plan 2013–2017, Ziffer B.1.3.1, Beruf­li­che Qua­li­fi­ka­ti­on Erwach­se­ner fördern (Nach­hol­bil­dung), for­mu­lie­ren wir die Schwer­punk­te des staat­li­chen Han­delns: Zur Deckung des Bedarfs an gut qua­li­fi­zier­ten Arbeit­neh­men­den fördert der Kanton den Erwerb beruf­li­cher Qua­li­fi­ka­tio­nen durch Erwach­se­ne im Rahmen soge­nann­ter Nach­hol­bil­dun­gen gemäss Arti­kel 32 BBV durch Bera­tung und Bereit­stel­lung ent­spre­chen­der Bil­dungs­an­ge­bo­te. Das tun beide EBZ. Dieser wich­ti­ge Bei­trag zur Siche­rung des qua­li­fi­zier­ten beruf­li­chen Nach­wuch­ses und zur Ver­bes­se­rung der Arbeitsmarktfähigkeit gering Qua­li­fi­zier­ter und als Mass­nah­me gegen den Fachkräftemangel wird rechts­gleich ange­bo­ten. Das ABMH verfügt auf Antrag die Zulas­sung zum Qua­li­fi­ka­ti­ons­ver­fah­ren. Bezüglich Kosten und Qualität bestehen für die Teil­neh­men­den keine Unter­schie­de zwi­schen den Ange­bo­ten in Olten oder Solo­thurn.

Solo­thurn: Gebühr für die Zulas­sung zur Nach­hol­bil­dung gestri­chen.

Ende Juni 2016 behan­del­te der Solo­thur­ner Kan­tons­rat ein Spar­pa­ket. In diesem Rahmen wurden höhere Gebüh­ren für ver­schie­dens­te Leis­tun­gen beschlos­sen. Nur im Bil­dungs­we­sen und zwar bei der Berufs­ma­tu­ri­tät und bei der Nach­hol­bil­dung gab es Aus­nah­men.

Die Gebühr für die Zulas­sung zur Nach­hol­bil­dung von bisher 300 CHF sollte gemäss Antrag der Regie­rung auf 1’000 CHF ange­ho­ben werden. Statt dessen beschloss der Kan­tons­rat die Sen­kung auf 0 CHF!

Es soll zwar nur ein Zufalls­mehr gewe­sen sein - trotz­dem: Einmal mehr zeigt sich der Kanton Solo­thurn als Vor­rei­ter für die Berufs­bil­dung für Erwach­se­ne in der Deutsch­schweiz.

Warum wohl? Die Ver­mu­tung sei erlaubt, dass das posi­ti­ve Echo des Lehr­gangs für Schicht­ar­bei­ter in den Medien auch im Par­la­ment wahr­ge­nom­men worden ist. Danke den akti­ven För­de­rern bei Fraisa AG, im Amt für Berufs­bil­dung und im Berufs­bil­dungs­zen­trum Solo­thurn!

Motion: För­de­rung des beruf­li­chen Wie­der­ein­stiegs mit Bil­dungs­gut­schei­nen

NR Valé­rie Piller Car­r­ard, SP Fri­bourg, ver­langt eine Ände­rung des Wei­ter­bil­dungs­ge­set­zes (WeBiG), damit ein System von Bil­dungs­gut­schei­nen ein­ge­führt werden kann. Damit soll Art. 8 lit. d des WeBiG kon­kre­ti­siert werden, der eine Erleich­te­rung des Wie­der­ein­stiegs ins Berufs­le­ben ver­langt. (15.4076)

Update: Der Bun­des­rat weist in seiner Stel­lung­nah­me vom 11.11.2015 auf die Rege­lun­gen in ver­schie­de­nen Geset­zen hin und stellt fest: «Das Webig ersetzt oder kon­kur­ren­ziert die Rege­lung und För­de­rung der ein­zel­nen Wei­ter­bil­dungs­tat­be­stän­de in den Spe­zi­al­ge­set­zen nicht. Eine Anpas­sung des Wei­ter­bil­dungs­ge­set­zes ist des­halb nicht not­wen­dig.» Ent­spre­chend bean­tragt der die Ableh­nung der Motion.

Inter­pel­la­ti­on: För­de­rung von Erst­aus­bil­dun­gen (Sek II) nach dem 20. Alters­jahr

NR Gysi weist auf die Bedeu­tung des Abschlus­ses nach dem 20. Alters­jahr hin, u.a. für die Sozi­al­hil­fe, und stellt dem BR ver­schie­de­ne Fragen im Zusam­men­hang mit der För­de­rung der Erst­aus­bil­dun­gen im Erwach­se­nen­al­ter. (15.3549)

Update 26.08.2015Ant­wort des Bun­des­ra­tes
Der Bun­des­rat ver­weist auf den Ent­scheid der drei Ver­bund­part­ner am Spit­zen­tref­fen der Berufs­bil­dung im März 2014, den Berufs­ab­schluss für Erwach­se­ne in den kom­men­den Jahren als Hand­lungs­schwer­punkt zu setzen. Er habe auch das Pos­tu­lat WBK-SR 15.3796 zur Annah­me emp­foh­len und bereits eine Bestan­des­auf­nah­me publi­ziert. Die darin gemach­ten Emp­feh­lun­gen würden zur­zeit ver­bund­part­ner­schaft­lich bear­bei­tet. Er beschreibt, was in diesem Rahmen alles ange­gan­gen wird. Ziel sei es, die Rah­men­be­din­gun­gen für Berufs­ab­schlüs­se und Berufs­wech­sel von Erwach­se­nen zu opti­mie­ren, um die Abschluss­quo­te in der Grund­bil­dung Erwach­se­ner zu erhö­hen.

Update 15.9.2015
Die Urhe­be­rin erklärt sich teil­wei­se befrie­digt.
Der Vor­stoss ist erle­digt.

Pos­tu­lat: För­de­rung des Berufs­ab­schlus­ses von Erwach­se­nen

Die WBK des Stän­de­rats schlägt vor, den BR zu beauf­tra­gen, bestehen­de Poten­zia­le zur Deckung des Fach­kräf­te­be­darfs nament­lich auch durch eine För­de­rung des Berufs­ab­schlus­ses von Erwach­se­nen, die noch über keinen Abschluss auf Sekun­dar­stu­fe II ver­fü­gen, aus­zu­schöp­fen. Ergän­zend for­mu­liert sie dazu fünf kon­kre­te Mass­nah­men. (15.3796)

Updates:

19.8.2015 Der Bun­des­rat bean­tragt die Annah­me des Pos­tu­lats.

9.9.2015 Annah­me im Stän­de­rat nach kurzer Dis­kus­si­on

[Auszug aus dem Votum von BR J. Schnei­der-Ammann am 9. 9.15: » Dass das Pro­blem ernst zu nehmen ist, ist erkannt. … Ich nehme dieses Thema aus­ser­or­dent­lich ernst und bin auf ver­schie­dens­te Mit­trä­ger ange­wie­sen, ins­be­son­de­re natür­lich auch auf die Wirt­schaft, welche letzt­lich nach Arbeits­kräf­ten sucht und Jobs anbie­ten kann.» ]

Motion: Föde­rung der beruf­li­che Inte­gra­ti­on von Per­so­nen aus dem Asyl­be­reich

NR Ama­rel­le ver­langt einen natio­na­len Rahmen für die Aner­ken­nung von Diplo­men und die Vali­die­rung von Bil­dungs­leis­tun­gen, um die beruf­li­che Inte­gra­ti­on von Per­so­nen aus dem Asyl­be­reich (Flücht­lin­ge und vor­läu­fig auf­ge­nom­me­ne Per­so­nen) zu för­dern. (15.3700)

Update 19. 8.2015
Der BR zählt in seiner Stel­lung­nah­me die vor­han­de­nen Mög­lich­kei­ten und die lau­fen­den Arbei­ten auf, u.a. der Natio­na­le Qua­li­fi­ka­ti­ons­rah­men NQR. Neue Mittel sind erst 2018 erfor­der­lich. Vom 2012 gestar­te­ten und bis 2018 lau­fen­den Pilot­pro­jekts «Poten­zia­le nutzen - Nach­hol­bil­dung» des SEM sind wei­te­re Erkennt­nis­se zu erwar­ten. Mit all diesen Mass­nah­men werde dem Anlie­gen der Motion bereits Rech­nung getra­gen.
Der BR bean­tragt des­halb die Ableh­nung der Motion.

Motion: Zugang für Teil­zeit­an­ge­stell­te

NR Marina Guscet­ti Carobbio for­dert den BR auf, die nöti­gen Schrit­te zu unter­neh­men, um auch Teil­zeit­an­ge­stell­ten nach Ablauf einer ange­mes­se­nen Frist den Zugang zu den Qua­li­fi­ka­ti­ons­ver­fah­ren im Rahmen der Berufs­bil­dung zu ermög­li­chen. Die Frist soll so ange­setzt sein, dass Teil­zeit­an­ge­stell­te nicht dis­kri­mi­niert werden. (15.3554)

Update: Stel­lung­nah­me des Bun­des­ra­tes vom 26.08.2015:
Der Bun­des­rat führt aus, dass bei­spiels­wei­se für den Zugang zum Qua­li­fi­ka­ti­ons- und zum Vali­die­rungs­ver­fah­ren - bei ent­spre­chen­der Ver­län­ge­rung - auch in Teil­zeit erwor­be­ne Praxis akzep­tiert wird und schliesst mit «Auf­grund der bestehen­den gesetz­li­chen Grund­la­gen erach­tet der Bun­des­rat das Anlie­gen der Motio­nä­rin aber bereits als erfüllt.»

Die Behand­lung des Vor­stos­ses im Rat ist noch aus­ste­hend.