Motion (NR) För­de­rung der Grund­kom­pe­ten­zen bei älte­ren Arbeit­neh­men­den

Der Bun­des­rat soll beauf­tragt werden, Mass­nah­men zu ergrei­fen, damit die Kan­to­ne die Grund­kom­pe­ten­zen älte­rer Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer för­dern und die über das WeBiG dafür vor­ge­se­he­nen Gelder beim Bund abho­len. (Motion, Mat­thi­as Aebi­scher und Mit­un­ter­zeich­nen­de, 15.12.16, Geschäft 16.4077)

Update 2.2.17:
In seiner Stel­lung­nah­me vom 1. Febru­ar weist der Bun­des­rat darauf hin, dass die Schweiz im Quer­ver­gleich mit den OECD-Staa­ten bei älte­ren Per­so­nen eine der höchs­ten Erwerbs­tä­ti­gen­quo­ten auf­weist und auch eine beson­ders hohe Teil­nah­me von älte­ren Arbeit­neh­men­den an Wei­ter­bil­dung ver­zeich­net. Er sei sich auch den spe­zi­fi­schen Her­aus­for­de­run­gen älte­rer Arbeit­neh­men­der bewusst. In diesem Rahmen werde auch die För­de­rung von Grund­kom­pe­ten­zen the­ma­ti­siert. Im Rahmen der Umset­zung des Wei­ter­bil­dungs­ge­set­zes enga­gie­re sich der Bund gemein­sam mit den Kan­to­nen für den Erwerb und Erhalt von Grund­kom­pe­ten­zen Erwach­se­ner.
Auf­grund der lau­fen­den Arbei­ten erach­tet der Bun­des­rat das Anlie­gen des Motio­närs als erfüllt und bean­tragt darum die Ableh­nung der Motion.

Motion (NR) Sti­pen­di­en- und Dar­le­hens­sys­tem für Wei­ter­bil­dungs­mass­nah­men älte­rer Arbeit­neh­men­den

Mit dieser Motion soll der Bun­des­rat beauf­tragt werden, das Sti­pen­di­en- und Dar­le­hens­sys­tem für ältere Arbeit­neh­men­de aus­zu­bau­en. (Motion, Mat­thi­as Aebi­scher und Mit­un­ter­zeich­nen­de, 15.12.17, Geschäft 16.4076)

Update 2. 2. 17:
In seiner Stel­lung­nah­me vom 1. Febru­ar weist der Bun­des­rat darauf hin, dass die Schweiz im Quer­ver­gleich mit den OECD-Staa­ten bei älte­ren Per­so­nen eine der höchs­ten Erwerbs­tä­ti­gen­quo­ten auf­weist und auch eine beson­ders hohe Teil­nah­me von älte­ren Arbeit­neh­men­den an Wei­ter­bil­dung ver­zeich­net. Er sei sich auch den spe­zi­fi­schen Her­aus­for­de­run­gen älte­rer Arbeit­neh­men­der bewusst und habe darum u.a. das WBF beauf­tragt, bis Ende April 2017 Kon­zep­te für eine all­fäl­li­ge finan­zi­el­le Unter­stüt­zung von Wei­ter­bil­dun­gen zu ent­wi­ckeln, für gering­qua­li­fi­zier­te Erwerbs­tä­ti­ge und ins­be­son­de­re ältere Arbeit­neh­men­de. Das Instru­ment «Sti­pen­di­en und Dar­le­hen» werde aller­dings nicht wei­ter­ver­folgt, da damit die Arbeits­markt­re­le­vanz nicht opti­mal sicher­ge­stellt werden könne und es zudem wei­test­ge­hend in die Zustän­dig­keit der Kan­to­ne falle.
Auf­grund der lau­fen­den Arbei­ten erach­tet der Bun­des­rat das Anlie­gen des Motio­närs als erfüllt und bean­tragt des­halb die Ableh­nung der Motion.

Pos­tu­lat (NR) Wei­ter­bil­dungs­fonds für ältere Arbeit­neh­men­de

Mit diesem Pos­tu­lat soll der Bun­des­rat beauf­tragt werden, Mass­nah­men und Finan­zie­rungs­in­stru­men­te zur Unter­stüt­zung der Wei­ter­qua­li­fi­zie­rung und der Wei­ter­bil­dung älte­rer Arbeits­kräf­te zu prüfen, wie zum Bei­spiel die För­de­rung von Wei­ter­bil­dungs­fonds, welche Unter­neh­men für ihre Wei­ter­bil­dungs­kos­ten eine gewis­se Ent­las­tung bieten. (Pos­tu­lat von Bea Heim und Mit­un­ter­zeich­nen­den, 15.12.17, Geschäft 16.4058)

Update 2.2.17:
In seiner Stel­lung­nah­me vom 1. Febru­ar weist der Bun­des­rat darauf hin, dass die Schweiz im Quer­ver­gleich mit den OECD-Staa­ten bei älte­ren Per­so­nen eine der höchs­ten Erwerbs­tä­ti­gen­quo­ten auf­weist und auch eine beson­ders hohe Teil­nah­me von älte­ren Arbeit­neh­men­den an Wei­ter­bil­dung ver­zeich­net. Er sei sich auch den spe­zi­fi­schen Her­aus­for­de­run­gen älte­rer Arbeit­neh­men­der bewusst und habe darum u.a. das WBF beauf­tragt, bis Ende April 2017 Kon­zep­te für eine all­fäl­li­ge finan­zi­el­le Unter­stüt­zung von Wei­ter­bil­dun­gen zu ent­wi­ckeln, für gering­qua­li­fi­zier­te Erwerbs­tä­ti­ge und ins­be­son­de­re ältere Arbeit­neh­men­de. Es sollen gering­qua­li­fi­zier­te Erwerbs­tä­ti­ge und ins­be­son­de­re ältere Arbeit­neh­men­de anvi­siert werden.
Denk­ba­re Finan­zie­rungs­in­stru­men­te für die Erhö­hung der Wei­ter­bil­dungs­be­tei­li­gung können Bil­dungs­gut­schei­ne, Mass­nah­men der Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung sowie die von der Pos­tu­lan­tin vor­ge­schla­ge­nen Bran­chen­fonds sein. Ihr Ein­satz soll nun kon­kre­ti­siert werden.
Auf­grund der lau­fen­den Arbei­ten erach­tet der Bun­des­rat das Anlie­gen der Pos­tu­lan­tin als erfüllt und bean­tragt des­halb die Ableh­nung des Pos­tu­la­tes.

Motion (NR) Wei­ter­bil­dungs­of­fen­si­ve für ältere Arbeit­neh­men­de

Der Bun­des­rat soll beauf­tragt werden, eine Wei­ter­bil­dungs­of­fen­si­ve für ältere Arbeit­neh­men­de zu lan­cie­ren. Ziel sind die Erhal­tung der Arbeits­markt­fä­hig­keit, die Erhö­hung der Anzahl älte­rer qua­li­fi­zier­ter Fach­kräf­te im Arbeits­markt und die Ver­mei­dung unnö­ti­ger volks­wirt­schaft­li­cher Kosten. Die Offen­si­ve muss sich auf alle Qua­li­fi­ka­ti­ons­ni­veaus bezie­hen. (Motion Mar­ti­na Munz und Mit­un­ter­zeich­nen­de, 15.12.17, Geschäft 16.4057)

Update vom 2.2.17:
In seiner Stel­lung­nah­me vom 1. Febru­ar weist der Bun­des­rat darauf hin, dass die Schweiz im Quer­ver­gleich mit den OECD-Staa­ten bei älte­ren Per­so­nen eine der höchs­ten Erwerbs­tä­ti­gen­quo­ten auf­weist und auch eine beson­ders hohe Teil­nah­me von älte­ren Arbeit­neh­men­den an Wei­ter­bil­dung ver­zeich­net. Er sei sich auch den spe­zi­fi­schen Her­aus­for­de­run­gen älte­rer Arbeit­neh­men­der bewusst und habe darum ver­schie­de­ne Mass­nah­men ergrif­fen, u.a. auch Offen­si­ven und Kam­pa­gnen der betei­lig­ten Part­ner. Ins­be­son­de­re werde die Bedeu­tung von regel­mäs­si­gen Stand­ort­be­stim­mungs­ak­ti­vi­tä­ten her­vor­ge­ho­ben, die pass­ge­naue Mass­nah­men ermög­li­chen. Dies sei - im Unter­schied zu all­ge­mei­nen Offen­si­ven - gerade bei älte­ren Arbeit­neh­men­den erfolg­ver­spre­chend, da sie über indi­vi­du­el­le Erfah­run­gen und Kom­pe­ten­zen ver­fü­gen, auf die sich auf­bau­en lässt.
Auf­grund der lau­fen­den Arbei­ten erach­tet der Bun­des­rat das Anlie­gen des Motio­närs als erfüllt und bean­tragt des­halb die Ableh­nung der Motion.

Bun­des­rat lässt Kon­zep­te für die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung von Wei­ter­bil­dung ent­wi­ckeln.

Der Bun­des­rat hat an 9. Novem­ber 2016 das Eid­ge­nös­si­sche Depar­te­ment für Wirt­schaft, Bil­dung und For­schung WBF beauf­tragt, bis Ende April 2017 Kon­zep­te für die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung von Wei­ter­bil­dun­gen zu ent­wi­ckeln und damit zur Umset­zung der Fach­kräf­te­initia­ti­ve bei­zu­tra­gen.
Die Instru­men­te sollen sich an gering­qua­li­fi­zier­te Erwerbs­tä­ti­ge und ins­be­son­de­re ältere Arbeit­neh­men­de rich­ten. Die Erar­bei­tung erfolgt gemein­sam mit den betrof­fe­nen Bun­des­stel­len und unter Ein­be­zug der Sozi­al­part­ner. (Medi­en­mit­tei­lung)

In Deutsch­land exis­tiert bereits eine beein­dru­cken­de Zahl von Pro­gram­men, mit denen auch Erwach­se­nen ermög­licht wird, eine Berufs­aus­bil­dung zu erwer­ben, vgl. unsere Zusam­men­stel­lung