Gemäss Antrag der Landrats hat die Landsgemeinde des Kantons Glarus am 5. Mai 2017 einer Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 6. Mai 2007 zugestimmt. (Memorial) Danach soll neu der Kanton neben dem schulischen Teil auch bei den weiteren Kosten der beruflichen Grundbildung (zusätzlich zu den Leistungen der Lehrbetriebe) einen Anteil nach interkantonalen Ansätzen übernehmen. Bei Personen ohne Lehrvertrag soll zudem der Kantonsanteil erhöht werden können, da die Leistungen der Ausbildungsbetriebe entfallen. (EG BBG, Art. 7)
Der Landrat hat die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung wie folgt begründet:
• Tiefe Bildungsquote: Im Kanton Glarus kann ein Viertel der zwischen 25- und 65-Jährigen keinen förmlichen Ausbildungsabschluss vorweisen. Die heutige Praxis der kantonalen Kostenbeteiligung zur Unterstützung alternativer Ausbildungswege ist widersprüchlich oder zum Teil gar willkürlich.
• Erwachsene ohne oder mit nicht mehr marktkonformem Lehrabschluss: Zu den 25 Prozent ohne Ausbildungsabschluss kommen jene, die zwar über einen Lehrabschluss verfügen, deren Ausbildung aber nicht mehr arbeitsmarktkonform ist.