Die Glar­ner Lands­ge­mein­de stimmt der För­de­rung der Nach­hol­bil­dung zu.

Gemäss Antrag der Land­rats hat die Lands­ge­mein­de des Kan­tons Glarus am 5. Mai 2017 einer Ände­rung des Ein­füh­rungs­ge­set­zes zum Bun­des­ge­setz über die Berufs­bil­dung vom 6. Mai 2007 zuge­stimmt. (Memo­ri­al) Danach soll neu der Kanton neben dem schu­li­schen Teil auch bei den wei­te­ren Kosten der beruf­li­chen Grund­bil­dung (zusätzlich zu den Leis­tun­gen der Lehr­be­trie­be) einen Anteil nach inter­kan­to­na­len Ansätzen übernehmen. Bei Per­so­nen ohne Lehr­ver­trag soll zudem der Kan­tons­an­teil erhöht werden können, da die Leis­tun­gen der Aus­bil­dungs­be­trie­be ent­fal­len. (EG BBG, Art. 7)

Der Land­rat hat die Not­wen­dig­keit einer Geset­zes­än­de­rung wie folgt begrün­det:
• Tiefe Bil­dungs­quo­te: Im Kanton Glarus kann ein Vier­tel der zwi­schen 25- und 65-Jährigen keinen förmlichen Aus­bil­dungs­ab­schluss vor­wei­sen. Die heu­ti­ge Praxis der kan­to­na­len Kos­ten­be­tei­li­gung zur Unterstützung alter­na­ti­ver Aus­bil­dungs­we­ge ist widersprüchlich oder zum Teil gar willkürlich.
• Erwach­se­ne ohne oder mit nicht mehr markt­kon­for­mem Lehr­ab­schluss: Zu den 25 Pro­zent ohne Aus­bil­dungs­ab­schluss kommen jene, die zwar über einen Lehr­ab­schluss verfügen, deren Aus­bil­dung aber nicht mehr arbeits­markt­kon­form ist.

Vali­die­rungs­ver­fah­ren in der beruf­li­chen Grund­bil­dung: Leit­fa­den in der Anhö­rung

Der Leit­fa­den «Vali­die­rung von Bil­dungs­leis­tun­gen» in der beruf­li­chen Grund­bil­dung wurde im Rahmen des Pro­jek­tes Berufs­ab­schluss und Berufs­wech­sel für Erwach­se­ne des SBFI über­ar­bei­tet. Am 21. Dezem­ber 2016 gab das Staats­se­kre­ta­ri­at die über­ar­bei­te­te Fas­sung in die Anhö­rung. Stel­lung­nah­men sind bis 16. März 2017 ein­zu­rei­chen.
Die Unter­la­gen können von www​.sbfi​.admin​.ch/​v​e​r​n​e​h​m​l​a​s​s​ung her­un­ter­ge­la­den werden. Der neue Leit­fa­den soll auf 1.1. 2018 in Kraft gesetzt werden.

In der Ein­lei­tung des Leit­fa­dens wird die Revi­si­on wie folgt umschrie­ben: «Die vor­lie­gen­de Über­ar­bei­tung des Leit­fa­dens zur Vali­die­rung von Bil­dungs­leis­tun­gen in der beruf­li­chen Grund­bil­dung prä­zi­siert ins­be­son­de­re die recht­li­che Grund­la­ge, redu­ziert die Anzahl der Zusatz­do­ku­men­te und führt Rege­lun­gen für andere Qua­li­fi­ka­ti­ons­ver­fah­ren sowie ent­spre­chen­de Aus­füh­rungs­be­stim­mun­gen ein. Für die Umset­zung der Vali­die­rung von Bil­dungs­leis­tun­gen in den Kan­to­nen erge­ben sich im Ver­gleich zum Leit­fa­den vom Sep­tem­ber 2010 nur gering­fü­gi­ge Ände­run­gen.»

Der Aufbau der revi­dier­ten Fas­sung stimmt mit der Aus­ga­be 2010 über­ein, so dass ein Ver­gleich gut mög­lich ist. Er zeigt, dass ver­schie­de­ne Prä­zi­sie­run­gen aus den bis­he­ri­gen Zusatz­do­ku­men­ten in den Leit­fa­den über­nom­men wurden. Wei­ter­hin besteht das Vali­die­rungs­ver­fah­ren aus fünf Phasen, von denen die vierte als «Vali­die­rung» bezeich­net wird. Als Schwer­punkt wird Phase 2 «Bilan­zie­rung» bezeich­net, wobei her­vor­ge­ho­ben wird, dass die Bilan­zie­rung auch wert­voll ist, wenn kein Berufs­ab­schluss ange­strebt wird.

Der Leit­fa­den beschäf­tigt sich aus­schliess­lich mit der Aner­ken­nung vor­han­den Qua­li­fi­ka­ti­on. Die Ver­mitt­lung von Qua­li­fi­ka­tio­nen («ergän­zen­de Bil­dung») wird nur am Rande gestreift. Die Beglei­tung, deren Bedeu­tung ja immer mehr erkannt wird, beschränkt sich auf Unter­stüt­zung bei der Erstel­lung der Vali­die­rungs­dos­siers.

Die Arbei­ten am zwei­ten Leit­fa­den, Arbeits­ti­tel «Erwach­se­nen­ge­rech­tes Aus­bil­den und Prüfen», sind eben­falls weit fort­ge­schrit­ten; er soll dem­nächst in die Anhö­rung gehen.

Der Genfer Rech­nungs­hof beschäf­tigt sich mit «Qua­li­fi­ca­ti­on+», dem ein­drück­li­chen Genfer Ange­bot für die Nach­hol­bil­dung.

Gemäss den Bestim­mun­gen im Wei­ter­bil­dungs­ge­setz des Kan­tons Genf hat der Rech­nungs­hof (Cour des comp­tes) im Auf­trag des Regie­rungs­ra­tes alle vier Jahre die Ver­ga­be von Bil­dungs­gut­schei­nen zu eva­lu­ie­ren. 2014 wurde er beauf­tragt, u.a. das Ver­hält­nis zwi­schen den Bil­dungs­gut­schei­nen und ande­ren Mass­nah­men zur Qua­li­fi­zie­rung von Erwach­se­nen zu prüfen.

Im Rahmen einer umfas­sen­den Eva­lua­ti­on ent­stand eine aus­führ­li­che Dar­stel­lung und eine Ana­ly­se des Ange­bots des Berufs­bil­dungs- und Berufs­be­ra­tungs­am­tes des Kan­tons Genf (OFPC), mit dem Erwach­se­ne beim Erwerb eines Abschlus­ses der Sekun­dar­stu­fe II geför­dert werden.

Von dem unter der Bezeich­nung «Qua­li­fi­ca­ti­on+» bekann­te Ange­bot haben 2014 über 1000 Per­so­nen Gebrauch gemacht. 2015 haben 397 Per­so­nen ab 25 Jahren via Vali­die­rung oder direk­tem Zugang zum Qua­li­fi­ka­ti­ons­ver­fah­ren einen Abschluss erwor­ben, mehr als in jedem andern Kanton der Schweiz. (Sta­tis­tik)

Qua­li­fi­ca­ti­on+ wurde im Buch «Berufs­bil­dung für Erwach­se­ne in der Schweiz», Kapi­tel 7.6, kurz beschrie­ben, und unsere Dar­stel­lung hier gibt einen Über­blick. Der 150 Seiten umfas­sen­de Eva­lua­ti­ons­be­richt des Cour des comp­tes geht ins Details und stellt damit eine wich­ti­ge Ergän­zung dar, wenn man dieses in der Schweiz ein­ma­li­ge Qua­li­fi­zie­rungs­an­ge­bot näher kennen lernen will.

Das SBFI gibt eine Über­sicht über seine Anstren­gun­gen im Bereich der Berufs­aus­bil­dung für Erwach­se­ne

Bund, Kan­to­ne und die Sozi­al­part­ner haben im Rahmen der Fach­kräf­te­initia­ti­ve FKI gemein­sam die Web­sei­te «Fach­kräf­te Schweiz» lan­ciert. Dort wird unter ande­rem ein Über­blick über die Mass­nah­men des Bundes zu «Berufs­ab­schluss und Berufs­wech­sel für Erwach­se­ne»seit Erschei­nen des 2014 publi­zier­ten Berichts zur The­ma­tik gege­ben. Danach laufen

Vier Teil­pro­jek­te:

  • Schaf­fung poli­ti­scher Grund­la­gen für die För­de­rung des Berufs­ab­schlus­ses für Erwach­se­ne
  • Anpas­sun­gen des bestehen­den Leit­fa­dens für die Vali­die­rung von Bil­dungs­leis­tun­gen, neuer Leit­fa­den mit dem Arbeits­ti­tel «Erwach­se­nen­ge­rech­tes Aus­bil­den und Prüfen»
  • Prü­fung des Zugangs zu Infor­ma­tio­nen für Ziel­grup­pen, Bera­ten­de und Betrie­be und Sen­si­bi­li­sie­rungs­be­darf
  • Fragen der Finan­zie­rung, Beglei­tung und Koor­di­na­ti­on

Zwei Stu­di­en:

  • Bedürf­nis­se der Arbeit­ge­ben­den (Flyer)
  • Bedürf­nis­se und Erfah­run­gen von erwach­se­nen Absol­ven­tin­nen und Absol­ven­ten einer beruf­li­chen Grund­bil­dung

Kt. Solo­thurn: Nach­hol­bil­dung in der Legis­la­tur­pla­nung 2013–2017

In der Legis­la­tur­pla­nung 2013-2017 des Kan­tons Solo­thurn ist die Nach­hol­bil­dung als Punkt B.1.3.1 auf­ge­führt:

Beruf­li­che Qua­li­fi­ka­ti­on Erwach­se­ner fördern (Nach­hol­bil­dung)
Priorität: 3
Förderung des Erwerbs beruf­li­cher Qua­li­fi­ka­ti­on durch Erwach­se­ne im Rahmen der soge­nann­ten Nach­hol­bil­dung gemäss Art. 32 des Bun­des­ge­set­zes über die Berufs­bil­dung, durch Bera­tung und Bereit­stel­lung ent­spre­chen­der Bil­dungs­an­ge­bo­te. Dies auch als wich­ti­ger Bei­trag zur Siche­rung des qua­li­fi­zier­ten beruf­li­chen Nach­wuch­ses und zur Ver­bes­se­rung der Arbeitsmarktfähigkeit gering Qua­li­fi­zier­ter und als Mass­nah­me gegen den Fachkräftemangel.

In der Stel­lung­nah­me des RR auf die Inter­pel­la­ti­on Fran­zis­ka Roth (SP, Solo­thurn): Reor­ga­ni­sa­ti­on Erwach­se­nen­bil­dungs­zen­trum EBZ führt der RR zur Nach­hol­bil­dung aus:
Im Legis­la­tur­plan 2013–2017, Ziffer B.1.3.1, Beruf­li­che Qua­li­fi­ka­ti­on Erwach­se­ner fördern (Nach­hol­bil­dung), for­mu­lie­ren wir die Schwer­punk­te des staat­li­chen Han­delns: Zur Deckung des Bedarfs an gut qua­li­fi­zier­ten Arbeit­neh­men­den fördert der Kanton den Erwerb beruf­li­cher Qua­li­fi­ka­tio­nen durch Erwach­se­ne im Rahmen soge­nann­ter Nach­hol­bil­dun­gen gemäss Arti­kel 32 BBV durch Bera­tung und Bereit­stel­lung ent­spre­chen­der Bil­dungs­an­ge­bo­te. Das tun beide EBZ. Dieser wich­ti­ge Bei­trag zur Siche­rung des qua­li­fi­zier­ten beruf­li­chen Nach­wuch­ses und zur Ver­bes­se­rung der Arbeitsmarktfähigkeit gering Qua­li­fi­zier­ter und als Mass­nah­me gegen den Fachkräftemangel wird rechts­gleich ange­bo­ten. Das ABMH verfügt auf Antrag die Zulas­sung zum Qua­li­fi­ka­ti­ons­ver­fah­ren. Bezüglich Kosten und Qualität bestehen für die Teil­neh­men­den keine Unter­schie­de zwi­schen den Ange­bo­ten in Olten oder Solo­thurn.

Solo­thurn: Gebühr für die Zulas­sung zur Nach­hol­bil­dung gestri­chen.

Ende Juni 2016 behan­del­te der Solo­thur­ner Kan­tons­rat ein Spar­pa­ket. In diesem Rahmen wurden höhere Gebüh­ren für ver­schie­dens­te Leis­tun­gen beschlos­sen. Nur im Bil­dungs­we­sen und zwar bei der Berufs­ma­tu­ri­tät und bei der Nach­hol­bil­dung gab es Aus­nah­men.

Die Gebühr für die Zulas­sung zur Nach­hol­bil­dung von bisher 300 CHF sollte gemäss Antrag der Regie­rung auf 1’000 CHF ange­ho­ben werden. Statt dessen beschloss der Kan­tons­rat die Sen­kung auf 0 CHF!

Es soll zwar nur ein Zufalls­mehr gewe­sen sein - trotz­dem: Einmal mehr zeigt sich der Kanton Solo­thurn als Vor­rei­ter für die Berufs­bil­dung für Erwach­se­ne in der Deutsch­schweiz.

Warum wohl? Die Ver­mu­tung sei erlaubt, dass das posi­ti­ve Echo des Lehr­gangs für Schicht­ar­bei­ter in den Medien auch im Par­la­ment wahr­ge­nom­men worden ist. Danke den akti­ven För­de­rern bei Fraisa AG, im Amt für Berufs­bil­dung und im Berufs­bil­dungs­zen­trum Solo­thurn!

Basel-Stadt: Enter, ein Pilot-Pro­jekt für Sozi­al­hil­fe­be­zie­hen­de zur Nach­hol­bil­dung

Der Kanton Basel-Stadt liess 2012 eine Studie zum Hand­lungs­be­darf bei der beruf­li­chen Nach­hol­bil­dung durch­füh­ren, in deren Rahmen auch Emp­feh­lun­gen aus­zu­ar­bei­ten waren. Der Regie­rungs­rat beschloss Ende 2012 ein­schlä­gi­ge Mass­nah­men, u.a. die Durch­füh­rung eines Pilot-Pro­jek­tes für Sozi­al­hil­fe­be­zie­hen­de. Im Januar 2014 erteil­te er den Auf­trag, das Pro­jekt «Enter. Vom Bitt­gang und Bil­dungs­gang» ope­ra­tiv umzu­set­zen. Im Rahmen der Vor­trags­rei­he der PH Zürich stell­te der Pro­jekt­lei­ter, Silvan Surber, das Pilot­pro­jekt vor und berich­te­te über erste Erfah­run­gen. (Zusam­men­fas­sung Vor­trag 12. Januar 2016)