Neue Leit­fä­den für die Berufs­bil­dung von Erwach­se­nen sind erschie­nen bzw. in Vor­be­rei­tung

An der SBFI-Tagung: Berufs­ab­schluss für Erwach­se­ne vom 27. Sep­tem­ber 2017 stell­te Toni Mess­mer, Res­sort­lei­ter Berufs­ent­wick­lung, das glei­chen­tags publi­zier­te «Handbuch Beruf­li­che Grund­bil­dung für Erwach­se­ne» vor (Prä­sen­ta­ti­on). Es geht davon aus, dass jede Grund­bil­dung drei Phasen umfasst: Bil­dung > Zulas­sung zu einem Qua­li­fi­ka­ti­ons­ver­fah­ren > Qua­li­fi­ka­ti­ons­ver­fah­ren.

Die Bil­dung kann in einem Betrieb­lich orga­ni­sier­ten Bil­dungs­gang, in einem Schu­lisch orga­ni­sier­ten Bil­dungs­gang oder durch Nicht for­ma­li­sier­te Bil­dung erfol­gen, wobei jede dieser drei Wege in ver­schie­de­nen Vari­an­ten mög­lich ist. Das glei­che gilt für die zwei andern Phase einer Bil­dung, vgl. die fol­gen­de Abbil­dung (hier grös­ser)

Vor­han­de­ne Bil­dungs­leis­tun­gen sollen und können immer ange­rech­net werden:

  • Dis­pen­sa­ti­on von Unter­richts­tei­len, in der Kom­pe­tenz der anbie­ten­den Insti­tu­ti­on
  • Dis­pen­sa­ti­on von Prü­fungs­tei­len, wofür der jewei­li­ge Kanton ermäch­tigt ist
  • zusätz­li­che indi­vi­du­el­le Ver­kür­zung der Bil­dungs­dau­er - auch dies in der Ver­ant­wor­tung des Kan­tons.

Ein wei­te­res Hand­buch, das sich mit Pla­nung und Beglei­tung der beruf­li­chen Grund­bil­dung für Erwach­se­ne befasst, ist in Vor­be­rei­tung. Ein neuer Leit­fa­den zur Vali­die­rung soll in der ersten Hälfte 2018 fertig gestellt werden. Er soll wesent­lich brei­ter aus­ge­rich­tet sein, und er soll ein­fa­cher werden.

Ent­ste­hung und Ent­wick­lung des Vali­die­rungs­ver­fah­rens im 20. Jahr­hun­dert

Am 29. Novem­ber 2011 führte die Con­fé­rence roman­de de la for­ma­ti­on con­ti­nue eine Tagung zum Thema «Vali­da­ti­on des acquis» durch. Unter ande­rem sprach dort Chris­ti­an Bonvin, Office d’o­ri­en­ta­ti­on sco­la­i­re et pro­fes­si­onnel­le du Valais romand, über die Ent­wick­lung der Vali­die­rung. Er zeigte auf, wie sich der Gedan­ke der Vali­die­rung von Kom­pe­ten­zen im letz­ten Jahr­hun­dert in Kanada, den USA und Frank­reich ent­wi­ckelt hat - mit dem ersten Aus­läu­fer in die Schweiz 1985 in der Form der in Genf rea­li­sier­ten «bilans de com­pé­ten­ces et l’accès à l’enseignement supé­ri­eur». Wie dann in den 90-er Jahren die Arbeit auch in der Schweiz auf­ge­nom­men wurde, nicht zuletzt mit der Rea­li­sie­rung der «recon­nais­sance insti­tu­ti­on­nel­le» (RI) 1997 im Kanton Wallis, basie­rend auf der Zusam­men­ar­beit von Berufs­be­ra­tung und Arbeits­markt­be­hör­de.

Europa: Fach­ta­gung «Vali­da­ti­on of Non-formal and Infor­mal Lear­ning»

Die öster­rei­chi­sche Agen­tur Eras­mus+ Edu­ca­ti­on hat am 9. Novem­ber 2016 eine ECVET-Fach­ta­gung für inter­na­tio­na­le Exper­ten zum Thema «Vali­da­ti­on of Non-formal and Infor­mal Lear­ning» orga­ni­siert. Vertreter/​innen aus meh­re­ren Län­dern (Schweiz, Nie­der­lan­de, Öster­reich, Frank­reich) haben ihre natio­na­len Erfah­run­gen zur Vali­die­rung vor­ge­stellt. Finn­land zum Bei­spiel hat ein Berufs­bil­dungs­sys­tem ent­wi­ckelt, das auf Kom­pe­tenz­punk­ten gemäss dem Modell ECVET beruht.

Quelle: Pan​ora​ma​.news 7.12.16, pyp

Vali­die­rungs­ver­fah­ren in der beruf­li­chen Grund­bil­dung: Leit­fa­den in der Anhö­rung

Der Leit­fa­den «Vali­die­rung von Bil­dungs­leis­tun­gen» in der beruf­li­chen Grund­bil­dung wurde im Rahmen des Pro­jek­tes Berufs­ab­schluss und Berufs­wech­sel für Erwach­se­ne des SBFI über­ar­bei­tet. Am 21. Dezem­ber 2016 gab das Staats­se­kre­ta­ri­at die über­ar­bei­te­te Fas­sung in die Anhö­rung. Stel­lung­nah­men sind bis 16. März 2017 ein­zu­rei­chen.
Die Unter­la­gen können von www​.sbfi​.admin​.ch/​v​e​r​n​e​h​m​l​a​s​s​ung her­un­ter­ge­la­den werden. Der neue Leit­fa­den soll auf 1.1. 2018 in Kraft gesetzt werden.

In der Ein­lei­tung des Leit­fa­dens wird die Revi­si­on wie folgt umschrie­ben: «Die vor­lie­gen­de Über­ar­bei­tung des Leit­fa­dens zur Vali­die­rung von Bil­dungs­leis­tun­gen in der beruf­li­chen Grund­bil­dung prä­zi­siert ins­be­son­de­re die recht­li­che Grund­la­ge, redu­ziert die Anzahl der Zusatz­do­ku­men­te und führt Rege­lun­gen für andere Qua­li­fi­ka­ti­ons­ver­fah­ren sowie ent­spre­chen­de Aus­füh­rungs­be­stim­mun­gen ein. Für die Umset­zung der Vali­die­rung von Bil­dungs­leis­tun­gen in den Kan­to­nen erge­ben sich im Ver­gleich zum Leit­fa­den vom Sep­tem­ber 2010 nur gering­fü­gi­ge Ände­run­gen.»

Der Aufbau der revi­dier­ten Fas­sung stimmt mit der Aus­ga­be 2010 über­ein, so dass ein Ver­gleich gut mög­lich ist. Er zeigt, dass ver­schie­de­ne Prä­zi­sie­run­gen aus den bis­he­ri­gen Zusatz­do­ku­men­ten in den Leit­fa­den über­nom­men wurden. Wei­ter­hin besteht das Vali­die­rungs­ver­fah­ren aus fünf Phasen, von denen die vierte als «Vali­die­rung» bezeich­net wird. Als Schwer­punkt wird Phase 2 «Bilan­zie­rung» bezeich­net, wobei her­vor­ge­ho­ben wird, dass die Bilan­zie­rung auch wert­voll ist, wenn kein Berufs­ab­schluss ange­strebt wird.

Der Leit­fa­den beschäf­tigt sich aus­schliess­lich mit der Aner­ken­nung vor­han­den Qua­li­fi­ka­ti­on. Die Ver­mitt­lung von Qua­li­fi­ka­tio­nen («ergän­zen­de Bil­dung») wird nur am Rande gestreift. Die Beglei­tung, deren Bedeu­tung ja immer mehr erkannt wird, beschränkt sich auf Unter­stüt­zung bei der Erstel­lung der Vali­die­rungs­dos­siers.

Die Arbei­ten am zwei­ten Leit­fa­den, Arbeits­ti­tel «Erwach­se­nen­ge­rech­tes Aus­bil­den und Prüfen», sind eben­falls weit fort­ge­schrit­ten; er soll dem­nächst in die Anhö­rung gehen.

Erfolgs­mes­sung bei infor­mel­lem Lernen

Berufs­bil­dung für Erwach­se­ne bedeu­tet oft För­de­rung des infor­mel­len Ler­nens, sowie Erfas­sung und Bewer­tung der Ergeb­nis­se. Des­halb inter­es­siert, wenn sich das scil der Uni­ver­si­tät St. Gallen mit dem «Wert­bei­trag von (infor­mel­lem) Lernen» befasst. Die beiden erwähn­ten Metho­den zu dessen Erfas­sung, der ROI-Pro­zess und die Suc­cess-Case-Metho­de, dienen der Erfas­sung des Werts für den Arbeit­ge­ber, nicht für die/​den jeweilige/​n Ler­nen­den. Es geht also hier nicht um die Vali­die­rung im Hin­blick auf die Ertei­lung eines Zer­ti­fi­kats, son­dern um die Ergeb­nis­se einer Aktion, bei­spiels­wei­se der Ver­mitt­lung von Basis­wis­sen oder der Beglei­tung des Ler­nens. Der Neu­ig­keits­ge­halt dieser beiden Model­le hält sich in Gren­zen, die Abläu­fe sind aber gut dar­ge­stellt, wie fol­gen­de Dar­stel­lung bei­spiel­haft zeigt.

scn

Robert Brinkerhoff’s Suc­cess Case Method
Quelle: Dinorah’s Lear­ning Blog

Success-Case-Methode

Öster­reich: «Du kannst was!»

In Ober­ös­ter­reich wurde unter diesem Titel von den Sozi­al­part­nern in Zusam­men­ar­beit mit dem Land ein Modell zum Vali­die­ren von beruf­li­chen Kom­pe­ten­zen ent­wi­ckelt, «Du kannst was!» Ent­spre­chen­de Ange­bo­te gibt es heute für zwölf Berufe, zwei wei­te­re Bun­des­län­der haben das Modell über­nom­men, die Akzep­tanz in der Wirt­schaft ist gross, das Inter­es­se am Modell beein­dru­ckend, vgl. unsere Dar­stel­lung.

Pfläs­te­rer decken ihren Fach­kräf­te­be­darf

Ein Berufs­ver­band nutzt die Nach­hol­bil­dung schon seit Jahren zur Deckung des Fach­kräf­te­be­darfs: Bei den Pfläs­te­rern sind zwei Drit­tel der Ler­nen­den Erwach­se­ne.

Kauf­män­ni­sche Berufs­bil­dung für Erwach­se­ne

Kauf­män­ni­sche Berufs­fach­schu­len ver­fü­gen über lang­jäh­ri­ge Erfah­rung mit der Vor­be­rei­tung von Erwach­se­nen auf die Lehr­ab­schluss­prü­fung bzw. das Qua­li­fi­ka­ti­ons­ver­fah­ren. Wir sind des­halb daran, diesen Bereich aus­führ­lich zu beschrei­ben. Ein Doku­ment mit unse­ren bis­he­ri­gen Ergeb­nis­sen kann hier her­un­ter­ge­la­den werden.

Zwei wei­te­re, kurze Dar­stel­lun­gen betref­fen Mög­lich­kei­ten im Bereich der Ter­ti­är­stu­fe, rea­li­siert von SIB und EDUPOOL.

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