Berufs­bil­dungs­äm­ter und Berufs­fach­schu­len haben das Poten­ti­al von Berufs­ab­schlüs­sen für Erwach­se­ne dis­ku­tiert - hier die Ergeb­nis­se

Am 7. Sep­tem­ber 2017 trafen sich Rek­to­rin­nen und Rek­to­ren berufs­bil­den­der Schu­len sowie Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter der kan­to­na­len Berufs­bil­dungs­äm­ter zu einer gemein­sa­men Tagung zur Bear­bei­tung aktu­el­ler Themen. Im Zen­trum stand die Nach­hol­bil­dung.

Auf der Web­site von Table Ronde Berufs­bil­den­der Schu­len sind wurden nun als Ergeb­nis­se der Tagung die gefass­ten Beschlüs­se publi­ziert, weiter die Prä­sen­ta­tio­nen der Refe­ra­te von M. Maurer PH Zürich, L. Perret SGB, M. Stamm Uni Fri­bourg, J. Widmer SBFI und J. Zell­we­ger Schw. Arbeit­ge­ber­ver­band, jeweils in Deutsch und Fran­zö­sisch.

Ent­ste­hung und Ent­wick­lung des Vali­die­rungs­ver­fah­rens im 20. Jahr­hun­dert

Am 29. Novem­ber 2011 führte die Con­fé­rence roman­de de la for­ma­ti­on con­ti­nue eine Tagung zum Thema «Vali­da­ti­on des acquis» durch. Unter ande­rem sprach dort Chris­ti­an Bonvin, Office d’o­ri­en­ta­ti­on sco­la­i­re et pro­fes­si­onnel­le du Valais romand, über die Ent­wick­lung der Vali­die­rung. Er zeigte auf, wie sich der Gedan­ke der Vali­die­rung von Kom­pe­ten­zen im letz­ten Jahr­hun­dert in Kanada, den USA und Frank­reich ent­wi­ckelt hat - mit dem ersten Aus­läu­fer in die Schweiz 1985 in der Form der in Genf rea­li­sier­ten «bilans de com­pé­ten­ces et l’accès à l’enseignement supé­ri­eur». Wie dann in den 90-er Jahren die Arbeit auch in der Schweiz auf­ge­nom­men wurde, nicht zuletzt mit der Rea­li­sie­rung der «recon­nais­sance insti­tu­ti­on­nel­le» (RI) 1997 im Kanton Wallis, basie­rend auf der Zusam­men­ar­beit von Berufs­be­ra­tung und Arbeits­markt­be­hör­de.

Pilot­pro­jekt Inte­gra­ti­ons­vor­leh­re des Bundes: Tagungs­do­ku­men­ta­ti­on ver­füg­bar

Ab 2018 soll die Inte­gra­ti­ons­vor­leh­re Flücht­lin­gen den Ein­stieg in die Berufs­welt erleich­tern und sie auf eine Berufs­leh­re vor­be­rei­ten. Am 27. April 2017 haben das Eid­ge­nös­si­sche Hoch­schul­in­sti­tut für Berufs­bil­dung und das Staats­se­kre­ta­ri­at für Migra­ti­on vor rund 200 Teil­neh­men­den das Pilot­pro­jekt vor­ge­stellt und die damit ver­bun­de­nen Her­aus­for­de­run­gen beleuch­tet, vgl. Doku­men­ta­ti­on und Medi­en­mit­tei­lung.

Vor­erst star­tet ein vier­jäh­ri­ges Pilot­pro­gramm mit dem Ziel, 800 bis 1000 Plätze zur Ver­fü­gung zu stel­len.

Tagung der CRFC über die Qua­li­fi­ka­ti­ons­mög­lich­kei­ten Erwach­se­ner

Die Kon­fe­renz der Roman­die für die Aus- und Wei­ter­bil­dung (CRFC) hat am 24. März 2017 eine Fach­ta­gung zum Thema der ver­schie­de­nen Wege zur Erlan­gung eines Berufs­ab­schlus­ses für Erwach­se­ne durch­ge­führt. Die Bei­trä­ge lenk­ten den Blick vor allem auf die künf­ti­ge Qua­li­fi­ka­ti­on Erwach­se­ner und die Vali­die­rung von Bil­dungs­leis­tun­gen in den Kan­to­nen der Roman­die.

Die Bei­trä­ge der vier Refe­ren­ten können her­un­ter gela­den werden:
Joseph Widmer, vice-direc­teur du SEFRI
Markus Maurer, pro­fes­seur à la HEP de Zurich
Flo­rent Cosan­dey, pré­si­dent de la com­mis­si­on de ‹qua­li­fi­ca­ti­ons des adul­tes› de la CLPO
Ralph Thomas, chef de projet du Groupe d’in­té­rêt pour la for­ma­ti­on com­mer­cia­le en Suisse

Basel-Stadt: Kon­zept zur Nach­hol­bil­dung in Vor­be­rei­tung

In der Ant­wort auf den par­la­men­ta­ri­schen Vor­stoss 17.0815 31. Mai 2017 berich­tet der Regie­rungs­rat zur Nach­hol­bil­dung u.a.:

Berufsabschlüsse für Erwach­se­ne und dabei ins­be­son­de­re die sog. Nach­hol­bil­dung nach Art. 32 BBV ermöglichen erwach­se­nen Berufstätigen, einen aner­kann­ten Abschluss auf Sekun­dar­stu­fe II nach­zu­ho­len und dadurch ihre Berufsmarktattraktivität und -sicher­heit zu erhöhen. Wich­tig für die Betrof­fe­nen ist dabei vor allem die Frage, wie sie sich opti­mal auf die Abschlussprüfungen vor­be­rei­ten und damit ihre Lücken in Berufs­kun­de und All­ge­mein­bil­dung schlies­sen können. Die Ver­ein­bar­keit von Schule, Beruf und Fami­lie ist dabei eine grosse Her­aus­for­de­rung und führt dazu, dass viele ihre Aus­bil­dung vor­zei­tig abbre­chen oder die Abschlussprüfungen nicht bestehen. Eine Arbeits­grup­pe, bestehend aus Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­tern von Berufs­fach­schu­len, Lehr­auf­sicht, Berufs­be­ra­tung und Prüfungsleitungen, sucht der­zeit nach Möglichkeiten für die Opti­mie­rung der Nach­hol­bil­dungs­an­ge­bo­te im Sinne und Inter­es­se der Betrof­fe­nen.

Aus der Ant­wort wird deut­lich, dass unter der Ziel­grup­pe der Nach­hol­bil­dung vor allem Per­so­nen ver­stan­den werden, die - min­des­tens im berufs­prak­ti­schen Bereich - über einen gros­sen Teil der für einen Abschluss erfor­der­li­chen Kom­pe­ten­zen ver­fü­gen, so dass am ehes­ten noch Lücken im schu­li­schen Bereich zu schlies­sen sind. Bezeich­nen­der­wei­se erwähnt der Bericht das Pro­jekt ENTER (vgl. ), das sich an Bezüger/​innen von Sozi­al­hil­fe wendet, mit keinem Wort.

Schrift­li­che Anfra­ge (Kt. Basel-Stadt) zu den Erfah­run­gen mit «Enter – vom Bitt­gang zum Bil­dungs­gang»

Pascal Pfis­ter ersucht am 6. Febru­ar 2017 um Aus­kunft über die Erfah­run­gen mit dem Pro­jekt «Enter – vom Bitt­gang zum Bil­dungs­gang» (17.5048.01) Die Ant­wort des Regie­rungs­rats vom 11. April 2017 basiert auf Erfah­run­gen aus den Durch­gän­gen 1 bis 3 (Lehr­be­ginn 2014 bis 2016. 5 Tn haben abge­bro­chen, 4 haben bisher bestan­den und 45 sind noch in der Aus­bil­dung. Inter­es­sant sind die Aus­füh­run­gen zur Frage: » Welche sind aus Sicht des Regie­rungs­ra­tes die wich­tigs­ten Neue­run­gen gegenüber der Pilot­pha­se?». Hier ein Auszug aus der Ant­wort:

Die Erfah­run­gen der Pilot­pha­se haben auf­ge­zeigt, dass sich die Ziel­grup­pe von Enter sehr hete­ro­gen zusam­men­setzt und die Per­so­nen die unter­schied­lichs­ten Bil­dungs­vor­aus­set­zun­gen mit­brin­gen. Dies erfor­dert von allen Betei­lig­ten im Pro­jekt eine sehr hohe Flexibilität. Das Ein­ge­hen auf die persönliche Lebens­si­tua­ti­on und die Individualität der ein­zel­nen Teil­neh­men­den hat sich als ent­schei­den­des Erfolgs­kri­te­ri­um erwie­sen. Dem wurde nun auch kon­zep­tio­nell bei­spiels­wei­se mit der Modu­la­ri­sie­rung der ein­zel­nen Phasen Rech­nung getra­gen. Ebenso wurde der Zeit­punkt des möglichen Ein­stiegs durch den Weg­fall eines begrenz­ten Anmel­de­zeit­fens­ters fle­xi­bi­li­siert. Zudem können bei nach­ge­wie­se­ner Eig­nung und Pas­sung ver­ein­zelt auch Ter­tiär­aus­bil­dun­gen ermöglicht werden. Eben­falls ist es für Per­so­nen ab dem 25. Alters­jahr, die eine Mehr­fach­pro­ble­ma­tik auf­wei­sen aber keine wirt­schaft­li­che Unterstützung durch die Sozi­al­hil­fe erhal­ten, möglich, von Enter unterstützt zu werden.

Die Glar­ner Lands­ge­mein­de stimmt der För­de­rung der Nach­hol­bil­dung zu.

Gemäss Antrag der Land­rats hat die Lands­ge­mein­de des Kan­tons Glarus am 5. Mai 2017 einer Ände­rung des Ein­füh­rungs­ge­set­zes zum Bun­des­ge­setz über die Berufs­bil­dung vom 6. Mai 2007 zuge­stimmt. (Memo­ri­al) Danach soll neu der Kanton neben dem schu­li­schen Teil auch bei den wei­te­ren Kosten der beruf­li­chen Grund­bil­dung (zusätzlich zu den Leis­tun­gen der Lehr­be­trie­be) einen Anteil nach inter­kan­to­na­len Ansätzen übernehmen. Bei Per­so­nen ohne Lehr­ver­trag soll zudem der Kan­tons­an­teil erhöht werden können, da die Leis­tun­gen der Aus­bil­dungs­be­trie­be ent­fal­len. (EG BBG, Art. 7)

Der Land­rat hat die Not­wen­dig­keit einer Geset­zes­än­de­rung wie folgt begrün­det:
• Tiefe Bil­dungs­quo­te: Im Kanton Glarus kann ein Vier­tel der zwi­schen 25- und 65-Jährigen keinen förmlichen Aus­bil­dungs­ab­schluss vor­wei­sen. Die heu­ti­ge Praxis der kan­to­na­len Kos­ten­be­tei­li­gung zur Unterstützung alter­na­ti­ver Aus­bil­dungs­we­ge ist widersprüchlich oder zum Teil gar willkürlich.
• Erwach­se­ne ohne oder mit nicht mehr markt­kon­for­mem Lehr­ab­schluss: Zu den 25 Pro­zent ohne Aus­bil­dungs­ab­schluss kommen jene, die zwar über einen Lehr­ab­schluss verfügen, deren Aus­bil­dung aber nicht mehr arbeits­markt­kon­form ist.

Motion (NR) För­de­rung der Grund­kom­pe­ten­zen bei älte­ren Arbeit­neh­men­den

Der Bun­des­rat soll beauf­tragt werden, Mass­nah­men zu ergrei­fen, damit die Kan­to­ne die Grund­kom­pe­ten­zen älte­rer Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer för­dern und die über das WeBiG dafür vor­ge­se­he­nen Gelder beim Bund abho­len. (Motion, Mat­thi­as Aebi­scher und Mit­un­ter­zeich­nen­de, 15.12.16, Geschäft 16.4077)

Update 2.2.17:
In seiner Stel­lung­nah­me vom 1. Febru­ar weist der Bun­des­rat darauf hin, dass die Schweiz im Quer­ver­gleich mit den OECD-Staa­ten bei älte­ren Per­so­nen eine der höchs­ten Erwerbs­tä­ti­gen­quo­ten auf­weist und auch eine beson­ders hohe Teil­nah­me von älte­ren Arbeit­neh­men­den an Wei­ter­bil­dung ver­zeich­net. Er sei sich auch den spe­zi­fi­schen Her­aus­for­de­run­gen älte­rer Arbeit­neh­men­der bewusst. In diesem Rahmen werde auch die För­de­rung von Grund­kom­pe­ten­zen the­ma­ti­siert. Im Rahmen der Umset­zung des Wei­ter­bil­dungs­ge­set­zes enga­gie­re sich der Bund gemein­sam mit den Kan­to­nen für den Erwerb und Erhalt von Grund­kom­pe­ten­zen Erwach­se­ner.
Auf­grund der lau­fen­den Arbei­ten erach­tet der Bun­des­rat das Anlie­gen des Motio­närs als erfüllt und bean­tragt darum die Ableh­nung der Motion.

Motion (NR) Sti­pen­di­en- und Dar­le­hens­sys­tem für Wei­ter­bil­dungs­mass­nah­men älte­rer Arbeit­neh­men­den

Mit dieser Motion soll der Bun­des­rat beauf­tragt werden, das Sti­pen­di­en- und Dar­le­hens­sys­tem für ältere Arbeit­neh­men­de aus­zu­bau­en. (Motion, Mat­thi­as Aebi­scher und Mit­un­ter­zeich­nen­de, 15.12.17, Geschäft 16.4076)

Update 2. 2. 17:
In seiner Stel­lung­nah­me vom 1. Febru­ar weist der Bun­des­rat darauf hin, dass die Schweiz im Quer­ver­gleich mit den OECD-Staa­ten bei älte­ren Per­so­nen eine der höchs­ten Erwerbs­tä­ti­gen­quo­ten auf­weist und auch eine beson­ders hohe Teil­nah­me von älte­ren Arbeit­neh­men­den an Wei­ter­bil­dung ver­zeich­net. Er sei sich auch den spe­zi­fi­schen Her­aus­for­de­run­gen älte­rer Arbeit­neh­men­der bewusst und habe darum u.a. das WBF beauf­tragt, bis Ende April 2017 Kon­zep­te für eine all­fäl­li­ge finan­zi­el­le Unter­stüt­zung von Wei­ter­bil­dun­gen zu ent­wi­ckeln, für gering­qua­li­fi­zier­te Erwerbs­tä­ti­ge und ins­be­son­de­re ältere Arbeit­neh­men­de. Das Instru­ment «Sti­pen­di­en und Dar­le­hen» werde aller­dings nicht wei­ter­ver­folgt, da damit die Arbeits­markt­re­le­vanz nicht opti­mal sicher­ge­stellt werden könne und es zudem wei­test­ge­hend in die Zustän­dig­keit der Kan­to­ne falle.
Auf­grund der lau­fen­den Arbei­ten erach­tet der Bun­des­rat das Anlie­gen des Motio­närs als erfüllt und bean­tragt des­halb die Ableh­nung der Motion.

Pos­tu­lat (NR) Wei­ter­bil­dungs­fonds für ältere Arbeit­neh­men­de

Mit diesem Pos­tu­lat soll der Bun­des­rat beauf­tragt werden, Mass­nah­men und Finan­zie­rungs­in­stru­men­te zur Unter­stüt­zung der Wei­ter­qua­li­fi­zie­rung und der Wei­ter­bil­dung älte­rer Arbeits­kräf­te zu prüfen, wie zum Bei­spiel die För­de­rung von Wei­ter­bil­dungs­fonds, welche Unter­neh­men für ihre Wei­ter­bil­dungs­kos­ten eine gewis­se Ent­las­tung bieten. (Pos­tu­lat von Bea Heim und Mit­un­ter­zeich­nen­den, 15.12.17, Geschäft 16.4058)

Update 2.2.17:
In seiner Stel­lung­nah­me vom 1. Febru­ar weist der Bun­des­rat darauf hin, dass die Schweiz im Quer­ver­gleich mit den OECD-Staa­ten bei älte­ren Per­so­nen eine der höchs­ten Erwerbs­tä­ti­gen­quo­ten auf­weist und auch eine beson­ders hohe Teil­nah­me von älte­ren Arbeit­neh­men­den an Wei­ter­bil­dung ver­zeich­net. Er sei sich auch den spe­zi­fi­schen Her­aus­for­de­run­gen älte­rer Arbeit­neh­men­der bewusst und habe darum u.a. das WBF beauf­tragt, bis Ende April 2017 Kon­zep­te für eine all­fäl­li­ge finan­zi­el­le Unter­stüt­zung von Wei­ter­bil­dun­gen zu ent­wi­ckeln, für gering­qua­li­fi­zier­te Erwerbs­tä­ti­ge und ins­be­son­de­re ältere Arbeit­neh­men­de. Es sollen gering­qua­li­fi­zier­te Erwerbs­tä­ti­ge und ins­be­son­de­re ältere Arbeit­neh­men­de anvi­siert werden.
Denk­ba­re Finan­zie­rungs­in­stru­men­te für die Erhö­hung der Wei­ter­bil­dungs­be­tei­li­gung können Bil­dungs­gut­schei­ne, Mass­nah­men der Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung sowie die von der Pos­tu­lan­tin vor­ge­schla­ge­nen Bran­chen­fonds sein. Ihr Ein­satz soll nun kon­kre­ti­siert werden.
Auf­grund der lau­fen­den Arbei­ten erach­tet der Bun­des­rat das Anlie­gen der Pos­tu­lan­tin als erfüllt und bean­tragt des­halb die Ableh­nung des Pos­tu­la­tes.

Motion (NR) Wei­ter­bil­dungs­of­fen­si­ve für ältere Arbeit­neh­men­de

Der Bun­des­rat soll beauf­tragt werden, eine Wei­ter­bil­dungs­of­fen­si­ve für ältere Arbeit­neh­men­de zu lan­cie­ren. Ziel sind die Erhal­tung der Arbeits­markt­fä­hig­keit, die Erhö­hung der Anzahl älte­rer qua­li­fi­zier­ter Fach­kräf­te im Arbeits­markt und die Ver­mei­dung unnö­ti­ger volks­wirt­schaft­li­cher Kosten. Die Offen­si­ve muss sich auf alle Qua­li­fi­ka­ti­ons­ni­veaus bezie­hen. (Motion Mar­ti­na Munz und Mit­un­ter­zeich­nen­de, 15.12.17, Geschäft 16.4057)

Update vom 2.2.17:
In seiner Stel­lung­nah­me vom 1. Febru­ar weist der Bun­des­rat darauf hin, dass die Schweiz im Quer­ver­gleich mit den OECD-Staa­ten bei älte­ren Per­so­nen eine der höchs­ten Erwerbs­tä­ti­gen­quo­ten auf­weist und auch eine beson­ders hohe Teil­nah­me von älte­ren Arbeit­neh­men­den an Wei­ter­bil­dung ver­zeich­net. Er sei sich auch den spe­zi­fi­schen Her­aus­for­de­run­gen älte­rer Arbeit­neh­men­der bewusst und habe darum ver­schie­de­ne Mass­nah­men ergrif­fen, u.a. auch Offen­si­ven und Kam­pa­gnen der betei­lig­ten Part­ner. Ins­be­son­de­re werde die Bedeu­tung von regel­mäs­si­gen Stand­ort­be­stim­mungs­ak­ti­vi­tä­ten her­vor­ge­ho­ben, die pass­ge­naue Mass­nah­men ermög­li­chen. Dies sei - im Unter­schied zu all­ge­mei­nen Offen­si­ven - gerade bei älte­ren Arbeit­neh­men­den erfolg­ver­spre­chend, da sie über indi­vi­du­el­le Erfah­run­gen und Kom­pe­ten­zen ver­fü­gen, auf die sich auf­bau­en lässt.
Auf­grund der lau­fen­den Arbei­ten erach­tet der Bun­des­rat das Anlie­gen des Motio­närs als erfüllt und bean­tragt des­halb die Ableh­nung der Motion.

Motion (Kt. Luzern): Nach­hol­bil­dung, Volks­schul­ab­schluss für Erwach­se­ne

Moni­que Frey und Mit­un­ter­zeich­nen­de ver­lang­ten am 31. Dezem­ber 2016 eine Anpas­sung des Volks­schul­ge­set­zes, damit ein Bil­dungs­an­ge­bot für Erwach­se­ne geschaf­fen wird, wel­ches berufs­be­glei­tend auf einen Volks­schul­ab­schluss vor­be­rei­tet, und ein Prü­fungs­ver­fah­ren auf­ge­baut wird, in wel­chem die Leis­tun­gen auf den ver­schie­de­nen Sekun­dar­schul­stu­fen gemes­sen werden können.

Europa: Fach­ta­gung «Vali­da­ti­on of Non-formal and Infor­mal Lear­ning»

Die öster­rei­chi­sche Agen­tur Eras­mus+ Edu­ca­ti­on hat am 9. Novem­ber 2016 eine ECVET-Fach­ta­gung für inter­na­tio­na­le Exper­ten zum Thema «Vali­da­ti­on of Non-formal and Infor­mal Lear­ning» orga­ni­siert. Vertreter/​innen aus meh­re­ren Län­dern (Schweiz, Nie­der­lan­de, Öster­reich, Frank­reich) haben ihre natio­na­len Erfah­run­gen zur Vali­die­rung vor­ge­stellt. Finn­land zum Bei­spiel hat ein Berufs­bil­dungs­sys­tem ent­wi­ckelt, das auf Kom­pe­tenz­punk­ten gemäss dem Modell ECVET beruht.

Quelle: Pan​ora​ma​.news 7.12.16, pyp

Vali­die­rungs­ver­fah­ren in der beruf­li­chen Grund­bil­dung: Leit­fa­den in der Anhö­rung

Der Leit­fa­den «Vali­die­rung von Bil­dungs­leis­tun­gen» in der beruf­li­chen Grund­bil­dung wurde im Rahmen des Pro­jek­tes Berufs­ab­schluss und Berufs­wech­sel für Erwach­se­ne des SBFI über­ar­bei­tet. Am 21. Dezem­ber 2016 gab das Staats­se­kre­ta­ri­at die über­ar­bei­te­te Fas­sung in die Anhö­rung. Stel­lung­nah­men sind bis 16. März 2017 ein­zu­rei­chen.
Die Unter­la­gen können von www​.sbfi​.admin​.ch/​v​e​r​n​e​h​m​l​a​s​s​ung her­un­ter­ge­la­den werden. Der neue Leit­fa­den soll auf 1.1. 2018 in Kraft gesetzt werden.

In der Ein­lei­tung des Leit­fa­dens wird die Revi­si­on wie folgt umschrie­ben: «Die vor­lie­gen­de Über­ar­bei­tung des Leit­fa­dens zur Vali­die­rung von Bil­dungs­leis­tun­gen in der beruf­li­chen Grund­bil­dung prä­zi­siert ins­be­son­de­re die recht­li­che Grund­la­ge, redu­ziert die Anzahl der Zusatz­do­ku­men­te und führt Rege­lun­gen für andere Qua­li­fi­ka­ti­ons­ver­fah­ren sowie ent­spre­chen­de Aus­füh­rungs­be­stim­mun­gen ein. Für die Umset­zung der Vali­die­rung von Bil­dungs­leis­tun­gen in den Kan­to­nen erge­ben sich im Ver­gleich zum Leit­fa­den vom Sep­tem­ber 2010 nur gering­fü­gi­ge Ände­run­gen.»

Der Aufbau der revi­dier­ten Fas­sung stimmt mit der Aus­ga­be 2010 über­ein, so dass ein Ver­gleich gut mög­lich ist. Er zeigt, dass ver­schie­de­ne Prä­zi­sie­run­gen aus den bis­he­ri­gen Zusatz­do­ku­men­ten in den Leit­fa­den über­nom­men wurden. Wei­ter­hin besteht das Vali­die­rungs­ver­fah­ren aus fünf Phasen, von denen die vierte als «Vali­die­rung» bezeich­net wird. Als Schwer­punkt wird Phase 2 «Bilan­zie­rung» bezeich­net, wobei her­vor­ge­ho­ben wird, dass die Bilan­zie­rung auch wert­voll ist, wenn kein Berufs­ab­schluss ange­strebt wird.

Der Leit­fa­den beschäf­tigt sich aus­schliess­lich mit der Aner­ken­nung vor­han­den Qua­li­fi­ka­ti­on. Die Ver­mitt­lung von Qua­li­fi­ka­tio­nen («ergän­zen­de Bil­dung») wird nur am Rande gestreift. Die Beglei­tung, deren Bedeu­tung ja immer mehr erkannt wird, beschränkt sich auf Unter­stüt­zung bei der Erstel­lung der Vali­die­rungs­dos­siers.

Die Arbei­ten am zwei­ten Leit­fa­den, Arbeits­ti­tel «Erwach­se­nen­ge­rech­tes Aus­bil­den und Prüfen», sind eben­falls weit fort­ge­schrit­ten; er soll dem­nächst in die Anhö­rung gehen.

Eine Motion (NR) ver­langt, dass Per­so­nen, die sich um Betag­te und Men­schen mit Behin­de­run­gen küm­mern, Qua­li­fi­zie­rungs­mög­lich­kei­ten erhal­ten.

Eine Motion von NR Pierre-André Page, SVP, ver­langt vom Bun­des­rat am 29.9.16, die nöti­gen Mass­nah­men zu tref­fen, damit Per­so­nen ohne aner­kann­te Aus­bil­dung, die für Betag­te und Men­schen mit Behin­de­run­gen arbei­ten, einer­seits berufs­be­glei­ten­de Aus­bil­dun­gen absol­vie­ren können und ande­rer­seits ihre beruf­li­chen Kom­pe­ten­zen aner­kannt und gerecht ent­löhnt werden. (Motion 16.3830)

Der Bun­des­rat bean­tragt die Ableh­nung der Motion mit fol­gen­der Begrün­dung (gekürzt):
Per­so­nen, die ihren Alltag der Betreu­ung und Pflege behin­der­ter oder betag­ter Per­so­nen widmen, leis­ten einen gros­sen Ein­satz für die Betrof­fe­nen und deren Ange­hö­ri­ge. Gleich­zei­tig ent­las­ten sie damit auch die pro­fes­sio­nel­le Pflege im Gesund­heits­we­sen. Der Bun­des­rat aner­kennt und hono­riert dieses Enga­ge­ment.
Die Mög­lich­keit, dass sich betrof­fe­ne Per­so­nen ihre infor­mell erwor­be­nen Kom­pe­ten­zen und Erfah­run­gen im Pflege- und Betreu­ungs­be­reich anrech­nen lassen, ist gege­ben: Die ange­mes­se­ne Anrech­nung von Pra­xis­er­fah­rung und Bil­dungs­leis­tun­gen, die aus­ser­halb übli­cher Bil­dungs­gän­ge erbracht wurden, ist mit Art. 9 Abs. 2 BBG grund­sätz­lich gewähr­leis­tet, sei es durch die Vali­die­rung, im Rahmen einer ver­kürz­ten beruf­li­che Grund­bil­dung und/​oder Gesu­che zur Dis­pen­sa­ti­on von Bil­dungs­leis­tun­gen in for­ma­len Bil­dungs­gän­gen (Prak­ti­ka, Unter­richt oder Prü­fun­gen) stel­len.
Weiter werden und der ganzen Schweiz mit der Aus­bil­dung zu «Pfle­ge­hel­fe­rin /​Pfle­ge­hel­fer SRK» eine Vor­be­rei­tung auf Auf­ga­ben in der Pflege und Betreu­ung behin­der­ter oder betag­ter Per­so­nen vor­be­rei­ten. Ver­schie­de­ne SRK-Kan­to­nal­ver­bän­de bieten zusätz­li­che Unter­stüt­zung an für Migran­tin­nen und Migran­ten, welche die oben erwähn­te Aus­bil­dung machen wollen, ins­be­son­de­re auch das SRK-Pilot­pro­jekt «Sesam», das von 2014 bis 2018 läuft.

Wei­te­re weist der Bun­des­rat auf den «Akti­ons­plan zur Unter­stüt­zung und Ent­las­tung von pfle­gen­den Ange­hö­ri­gen» hin. Er kommt zum Schluss: «Die aktu­el­len Rah­men­be­din­gun­gen zur Aus­bil­dung von pfle­gen­den und betreu­en­den Per­so­nen erfül­len die Anlie­gen des Motio­närs und werden zusätz­lich durch den Akti­ons­plan unter­stützt.» (Antrag des BR vom 09.11.2016)

Motion (NR): Feh­len­de Fach­kräf­te selber aus­bil­den statt Kon­tin­gen­te erhö­hen.

Die sozi­al­de­mo­kra­ti­sche Frak­ti­on (Spre­che­rin Mar­ti­na Munz, NR) will den BR beauf­tra­gen, Mass­nah­men zu inten­si­vie­ren um die Aus- und Wei­ter­bil­dung von Fach­kräf­ten so vor­an­zu­trei­ben, dass die Abhän­gig­keit von gut qua­li­fi­zier­ten Fach­kräf­ten aus dem Aus­land mit­tel­fris­tig redu­ziert werden kann. Dabei gilt ein beson­de­res Augen­merk der Unter­stüt­zung der Kan­to­ne bei der Qua­li­fi­zie­rung von gering qua­li­fi­zier­ten Per­so­nen.(Motion 16.3729 28.9.16).
Der BR weist in seiner Stel­lung­nah­me vom 9.11.16 darauf hin, dass rund 85% der Dritt­staa­ten­an­ge­hö­ri­gen, die zu einer kon­tin­gen­tier­ten Erwerbs­tä­tig­keit zuge­las­sen werden, über einen Ter­tiär­ab­schluss ver­fü­gen und vor­wie­gend in Berufs­fel­dern mit Fach­kräf­te­man­gel zum Ein­satz gelan­gen. Er listet weiter die in letz­ter Zeit getrof­fe­nen Mass­nah­men auf und äus­sert der Mei­nung, dass zuerst die Resul­ta­te der bereits lan­cier­ten Mass­nah­men abzu­war­ten seien, bevor neue Mass­nah­men ange­stos­sen werden. Des­halb bean­tragt er die Ableh­nung der Motion.

Der Genfer Rech­nungs­hof beschäf­tigt sich mit «Qua­li­fi­ca­ti­on+», dem ein­drück­li­chen Genfer Ange­bot für die Nach­hol­bil­dung.

Gemäss den Bestim­mun­gen im Wei­ter­bil­dungs­ge­setz des Kan­tons Genf hat der Rech­nungs­hof (Cour des comp­tes) im Auf­trag des Regie­rungs­ra­tes alle vier Jahre die Ver­ga­be von Bil­dungs­gut­schei­nen zu eva­lu­ie­ren. 2014 wurde er beauf­tragt, u.a. das Ver­hält­nis zwi­schen den Bil­dungs­gut­schei­nen und ande­ren Mass­nah­men zur Qua­li­fi­zie­rung von Erwach­se­nen zu prüfen.

Im Rahmen einer umfas­sen­den Eva­lua­ti­on ent­stand eine aus­führ­li­che Dar­stel­lung und eine Ana­ly­se des Ange­bots des Berufs­bil­dungs- und Berufs­be­ra­tungs­am­tes des Kan­tons Genf (OFPC), mit dem Erwach­se­ne beim Erwerb eines Abschlus­ses der Sekun­dar­stu­fe II geför­dert werden.

Von dem unter der Bezeich­nung «Qua­li­fi­ca­ti­on+» bekann­te Ange­bot haben 2014 über 1000 Per­so­nen Gebrauch gemacht. 2015 haben 397 Per­so­nen ab 25 Jahren via Vali­die­rung oder direk­tem Zugang zum Qua­li­fi­ka­ti­ons­ver­fah­ren einen Abschluss erwor­ben, mehr als in jedem andern Kanton der Schweiz. (Sta­tis­tik)

Qua­li­fi­ca­ti­on+ wurde im Buch «Berufs­bil­dung für Erwach­se­ne in der Schweiz», Kapi­tel 7.6, kurz beschrie­ben, und unsere Dar­stel­lung hier gibt einen Über­blick. Der 150 Seiten umfas­sen­de Eva­lua­ti­ons­be­richt des Cour des comp­tes geht ins Details und stellt damit eine wich­ti­ge Ergän­zung dar, wenn man dieses in der Schweiz ein­ma­li­ge Qua­li­fi­zie­rungs­an­ge­bot näher kennen lernen will.

Inter­pel­la­ti­on (NR): Eine rich­ti­ge Berufs­leh­re von drei bis vier Jahren Dauer für Flücht­lin­ge

NR Isa­bel­le Moret (FDP, VD) weist auf die posi­ti­ven Erfah­run­gen mit der Berufs­bil­dung hin und erkun­digt sich, ob nicht eine 3 bis 4 Jahre dau­ern­de Berufs­leh­re geschaf­fen werden sollte, die auf die Situa­ti­on der Flücht­lin­ge (oft höhe­res Alter, man­geln­de Schul­bil­dung und Spra­chen­kennt­nis­se) aus­ge­rich­tet ist. (Inter­pel­la­ti­on 16.3614)

Gros­ser Rat Basel-Stadt: För­de­rung der Nach­hol­bil­dung

Fran­zis­ka Rein­hart und Mit­un­ter­zeich­nen­de ver­wei­sen auf die Anstren­gun­gen zur För­de­rung der Berufs­ma­tu­ri­tät und fragen am 29. Juni 2016 den Regie­rungs­rat:
1. Welche Ange­bo­te für Nach­hol­bil­dung das Berufs­bil­dungs­ge­setz zulässt und welche ent­spre­chen­den Möglichkeiten im Kanton Basel-Stadt dafür bereits bestehen.
2. Ob er bereit ist, die Nach­hol­bil­dung im Kanton Basel-Stadt zu fördern, ins­be­son­de­re auch auf diese Möglichkeit mit ver­mehr­ter Öffentlichkeitsarbeit auf­merk­sam zu machen.
3. Ob er bereit ist, das Ange­bot an den Berufs­schu­len mit spe­zi­fi­schen Klas­sen für Nach­hol­bild­ner zu erwei­tern und ins­be­son­de­re auch spe­zi­fi­sche Deutsch­kur­se für fremd­spra­chi­ge Ein­stei­ge­rin­nen in die Nach­hol­bil­dung anzu­bie­ten.
4. Welche finan­zi­el­len Mittel zur Förderung der Nach­hol­bil­dung beim Bund und Kanton zur Verfügung stehen.
(Anzug 16.5315)

Bil­dung schafft Wohl­stand. Das wird in der Poli­tik immer mal wieder ver­ges­sen.

Bil­dung schafft Wohl­stand - das ist wirk­lich nichts Neues. Aber offen­bar wird leicht ver­ges­sen: Dauer und Niveau der Bil­dung stehen in einem direk­ten Zusam­men­hang mit dem Wohl­stand einer Nation und mit dessen Wachs­tum.

Inves­ti­tio­nen ins Nach­ho­len eines Bil­dungs­ab­schlus­ses lohnen sich des­halb nicht nur für die ler­nen­de Person selbst (der man heute meist die Kosten auf­bür­det), son­dern auch für die Wirt­schaft eines Landes.

Ein am 21. Okto­ber 2015 erst­mals in der NZZ erschie­ne­ner Auf­satz (Kopie hier) von Prof. Dr. Ludger Wöß­mann, Ludwig-Maxi­mi­li­ans-Uni­ver­si­tät Mün­chen, Lehr­stuhl für Volks­wirt­schafts­leh­re, zeigt den Zusam­men­hang dif­fe­ren­ziert und trotz­dem klar.

Der Vor­spann (Lead) dürfte nicht vom Autor, son­dern von der NZZ stam­men. Es steht - sagen wir es posi­tiv - in einem inter­es­san­ten Span­nungs­ver­hält­nis zum Inhalt des Auf­sat­zes.