Der Leitfaden «Validierung von Bildungsleistungen» in der beruflichen Grundbildung wurde im Rahmen des Projektes Berufsabschluss und Berufswechsel für Erwachsene des SBFI überarbeitet. Am 21. Dezember 2016 gab das Staatssekretariat die überarbeitete Fassung in die Anhörung. Stellungnahmen sind bis 16. März 2017 einzureichen.
Die Unterlagen können von www.sbfi.admin.ch/vernehmlassung heruntergeladen werden. Der neue Leitfaden soll auf 1.1. 2018 in Kraft gesetzt werden.
In der Einleitung des Leitfadens wird die Revision wie folgt umschrieben: «Die vorliegende Überarbeitung des Leitfadens zur Validierung von Bildungsleistungen in der beruflichen Grundbildung präzisiert insbesondere die rechtliche Grundlage, reduziert die Anzahl der Zusatzdokumente und führt Regelungen für andere Qualifikationsverfahren sowie entsprechende Ausführungsbestimmungen ein. Für die Umsetzung der Validierung von Bildungsleistungen in den Kantonen ergeben sich im Vergleich zum Leitfaden vom September 2010 nur geringfügige Änderungen.»
Der Aufbau der revidierten Fassung stimmt mit der Ausgabe 2010 überein, so dass ein Vergleich gut möglich ist. Er zeigt, dass verschiedene Präzisierungen aus den bisherigen Zusatzdokumenten in den Leitfaden übernommen wurden. Weiterhin besteht das Validierungsverfahren aus fünf Phasen, von denen die vierte als «Validierung» bezeichnet wird. Als Schwerpunkt wird Phase 2 «Bilanzierung» bezeichnet, wobei hervorgehoben wird, dass die Bilanzierung auch wertvoll ist, wenn kein Berufsabschluss angestrebt wird.
Der Leitfaden beschäftigt sich ausschliesslich mit der Anerkennung vorhanden Qualifikation. Die Vermittlung von Qualifikationen («ergänzende Bildung») wird nur am Rande gestreift. Die Begleitung, deren Bedeutung ja immer mehr erkannt wird, beschränkt sich auf Unterstützung bei der Erstellung der Validierungsdossiers.
Die Arbeiten am zweiten Leitfaden, Arbeitstitel «Erwachsenengerechtes Ausbilden und Prüfen», sind ebenfalls weit fortgeschritten; er soll demnächst in die Anhörung gehen.