15% der Betrie­be mit freien Lehr­stel­len würden auch Erwach­se­ne als Ler­nen­de auf­neh­men.

Im April ruft ask! jeweils die Aar­gau­er Betrie­be an, die im Lehr­stel­len­nach­weis noch offene Lehr­stel­len aus­wei­sen. Dieses Jahr waren es rund 1000 Betrie­be. Erst­mals wurden sie gefragt, ob sie auch Erwach­se­ne auf­neh­men würden. Diese Frage wurde von rund 15% der Betrie­be posi­tiv beant­wor­tet. (Quelle, Seite 2)

Die gute Nach­richt lautet somit: Es stan­den im April 17 im Aargau noch rund 150 Ausbildungsplätze für Erwach­se­ne zur Verfügung.
Die schlech­te: Für Erwach­se­ne ist die Suche nach einem Aus­bil­dungs­platz rund acht­mal schwie­ri­ger als für Jugend­li­che, den nur 15% aller Betrie­be mit freien Lehr­stel­len ziehen auch erwach­se­ne Bewer­ber in Betracht.

Ent­ste­hung und Ent­wick­lung des Vali­die­rungs­ver­fah­rens im 20. Jahr­hun­dert

Am 29. Novem­ber 2011 führte die Con­fé­rence roman­de de la for­ma­ti­on con­ti­nue eine Tagung zum Thema «Vali­da­ti­on des acquis» durch. Unter ande­rem sprach dort Chris­ti­an Bonvin, Office d’o­ri­en­ta­ti­on sco­la­i­re et pro­fes­si­onnel­le du Valais romand, über die Ent­wick­lung der Vali­die­rung. Er zeigte auf, wie sich der Gedan­ke der Vali­die­rung von Kom­pe­ten­zen im letz­ten Jahr­hun­dert in Kanada, den USA und Frank­reich ent­wi­ckelt hat - mit dem ersten Aus­läu­fer in die Schweiz 1985 in der Form der in Genf rea­li­sier­ten «bilans de com­pé­ten­ces et l’accès à l’enseignement supé­ri­eur». Wie dann in den 90-er Jahren die Arbeit auch in der Schweiz auf­ge­nom­men wurde, nicht zuletzt mit der Rea­li­sie­rung der «recon­nais­sance insti­tu­ti­on­nel­le» (RI) 1997 im Kanton Wallis, basie­rend auf der Zusam­men­ar­beit von Berufs­be­ra­tung und Arbeits­markt­be­hör­de.

Bro­schü­re über kurze Aus­bil­dun­gen erschie­nen

Fit­ness­be­treu­er, Sicher­heits­as­sis­ten­tin, Scha­lungs­bau­er – es gibt in Schweiz eine grosse Zahl an Aus­bil­dun­gen, die keinen Berufs­ab­schluss vor­aus­set­zen.
Die Bro­schü­re «Der andere Berufs­ein­stieg» des SDBB-Ver­lags listet diese Aus­bil­dun­gen auf – ins­ge­samt 430 zwei­tä­gi­ge bis mehr­mo­na­ti­ge Lehr­gän­ge, die sich beson­ders gut für Job­ein­stei­ge­rin­nen oder Berufs­prak­ti­ker eignen. Sie setzen in der Regel keinen eid­ge­nös­si­schen Berufs­ab­schluss voraus; Deutsch­kennt­nis­se in Wort und Schrift sind jedoch meist unum­gäng­lich. Die 124-sei­ti­ge Schrift kann auch in RAV-Bera­tun­gen inspi­rie­rend sein. Sie kostet 25 Fran­ken kann im SDBB-Shop bestellt werden.
Quelle: Pan­ora­ma-News­let­ter 2017-07

Der Leit­fa­den Vali­die­rung wird in der zwei­ten Jah­res­hälf­te 2017 noch­mals über­ar­bei­tet.

Ein Schrei­ben des Staats­se­kre­ta­ria­tes für Bil­dung, For­schung und Inno­va­ti­on SBFI vom 14. Juni 2017 gibt einen Über­blick über den Stand der Arbei­ten an den beiden «Leit­fä­den», die im Rahmen des Pro­jekts «Berufs­ab­schluss und Berufs­wech­sel für Erwach­se­ne» beim ASBFI in Arbeit sind.

Der Kanton Jura berich­tet über die ersten 100 Abschlüs­se via Vali­die­rung.

Der Kanton Jura führt seit 2013 ein Pro­gramm zur För­de­rung der Berufs­ab­schlüs­se für Erwach­se­ne. Seit­her haben 86 Frauen und 14 Männer einen Abschluss via Vali­die­rung erwor­ben. Für die Erstel­lung des Dos­siers haben sie 200 bis 400 Stun­den auf­ge­wen­det. Das Ver­fah­ren nimmt im Durch­schnitt 1,5 Jahre in Anspruch.

Unter­neh­men, die ihre Mit­ar­bei­ten­den zur Teil­nah­me an einem Vali­die­rungs­ver­fah­ren ermu­ti­gen, erhal­ten aus dem kan­to­na­len Berufs­bil­dungs­fond eine Ent­schä­di­gung.

Quelle: Medi­en­mit­tei­lung

Ange­bo­te für junge Mütter

Die Web­site www​.jun​ge​mut​ter​.ch gibt eine kurze Über­sicht über Wege um Aus­bil­dung und Mut­ter­schaft zu ver­ei­nen. Sie weist auf die vier in der Deutsch­schweiz bestehen­den Pro­gram­me bzw. Kon­takt­stel­len hin:
AMIE Basel
AMIE Zürich
MiA-Inner­schweiz
Kom­pe­tenz­zen­trum Arbeit Stadt Bern

Update 20.9.17:
Auch die Stif­tung Chance in Zürich führt ein Pro­gramm, mit dem junge Müt­tern eine Aus­bil­dung ermög­licht wird, vgl. hier.

Es tut sich was: Hand­buch Beruf­li­che Grund­bil­dung für Erwach­se­ne, Vali­die­rung Medizinische/​r Praxisassistent/​in EFZ, Pla­kat­wer­bung

Es scheint, dass 2017 Eini­ges in Gang kommt:

  • Das SBFI unter­brei­tet ein «Hand­buch Beruf­li­che Grund­bil­dung für Erwach­se­ne» zur Stel­lung­nah­me (Down­load, Frist bis 15. Mai 2017).
  • Der Kanton Zürich bietet für Inter­es­sier­te aus der ganzen Deutsch­schweiz ein Vali­die­rungs­ver­fah­ren für den Erwerb des Abschlus­ses «Medizinische/​r Praxisassistent/​in EFZ» an. Am 16. März findet/​fand der erste «Obli­ga­to­ri­sche Infor­ma­ti­ons­an­lass» für Inter­es­sier­te statt. (Mehr dazu beim biz Oer­li­kon).
  • Das Lauf­bahn­zen­trum der Stadt Zürich wirbt mit Pla­ka­ten im Welt­for­mat für eine kos­ten­lo­se Bera­tung.

Hoffen wir, dass sich auch finan­zi­ell eini­ges tut: Wer über die nöti­gen Qua­li­fi­ka­tio­nen ver­fügt kann sich diese via Vali­die­rung oder direk­tem Zugang zur Abschluss­prü­fung mit beschei­de­nen Kosten aner­ken­nen lassen. Wer aber einen gros­sen Teil der erfor­der­li­chen Kennt­nis­se und Fer­tig­kei­ten zuerst erwer­ben muss, ist auch als Erwach­se­ner meist gezwun­gen eine Berufs­leh­re zu absol­vie­ren. Zwar wird der Lehr­lings­lohn oft etwas ange­ho­ben. Aber es ent­steht trotz­dem ein fünf­stel­li­ges Loch bei der Finan­zie­rung des Lebens­un­ter­halts. Glück­lich, wer dieses Loch via Sozi­al­hil­fe oder Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung schlies­sen kann. Viele Inter­es­sier­te schei­tern heute aber an diesem Pro­blem, vor allem wenn sie eine Fami­lie zu ernäh­ren haben!

Ein Bei­spiel für die Zusam­men­ar­beit in der Nach­hol­bil­dung: Aus­bil­dung von Mau­rern und Stras­sen­bau­ern im Kanton Genf

Das Nach­ho­len eines EBA oder EFZ für erwach­se­ne Maurer/​innen und Strassenbauer/​innen ist im Kanton Genf bereits seit 2009 möglich, vgl. unsere Dar­stel­lung in Deutsch und Fran­zö­sisch. Das Vor­ge­hen hat sich inso­fern verändert, als heute vor­wie­gend die «direk­te Zulas­sung zur Abschlussprüfung» zur Anwen­dung kommt (in Genf spricht man vom Abschluss nach Arti­kel 32). Die Aus­bil­dung wird von einer Insti­tu­ti­on des Berufs­ver­bands ange­bo­ten, dem Insti­tut de For­ma­ti­on des métiers de la Con­struc­tion (IFC), die Kosten über­nimmt weit­ge­hend der Kanton bzw. die Fon­da­ti­on pour la for­ma­ti­on pro­fes­si­onnel­le et con­ti­nue (FFPC).

Vali­die­rungs­ver­fah­ren in der beruf­li­chen Grund­bil­dung: Leit­fa­den in der Anhö­rung

Der Leit­fa­den «Vali­die­rung von Bil­dungs­leis­tun­gen» in der beruf­li­chen Grund­bil­dung wurde im Rahmen des Pro­jek­tes Berufs­ab­schluss und Berufs­wech­sel für Erwach­se­ne des SBFI über­ar­bei­tet. Am 21. Dezem­ber 2016 gab das Staats­se­kre­ta­ri­at die über­ar­bei­te­te Fas­sung in die Anhö­rung. Stel­lung­nah­men sind bis 16. März 2017 ein­zu­rei­chen.
Die Unter­la­gen können von www​.sbfi​.admin​.ch/​v​e​r​n​e​h​m​l​a​s​s​ung her­un­ter­ge­la­den werden. Der neue Leit­fa­den soll auf 1.1. 2018 in Kraft gesetzt werden.

In der Ein­lei­tung des Leit­fa­dens wird die Revi­si­on wie folgt umschrie­ben: «Die vor­lie­gen­de Über­ar­bei­tung des Leit­fa­dens zur Vali­die­rung von Bil­dungs­leis­tun­gen in der beruf­li­chen Grund­bil­dung prä­zi­siert ins­be­son­de­re die recht­li­che Grund­la­ge, redu­ziert die Anzahl der Zusatz­do­ku­men­te und führt Rege­lun­gen für andere Qua­li­fi­ka­ti­ons­ver­fah­ren sowie ent­spre­chen­de Aus­füh­rungs­be­stim­mun­gen ein. Für die Umset­zung der Vali­die­rung von Bil­dungs­leis­tun­gen in den Kan­to­nen erge­ben sich im Ver­gleich zum Leit­fa­den vom Sep­tem­ber 2010 nur gering­fü­gi­ge Ände­run­gen.»

Der Aufbau der revi­dier­ten Fas­sung stimmt mit der Aus­ga­be 2010 über­ein, so dass ein Ver­gleich gut mög­lich ist. Er zeigt, dass ver­schie­de­ne Prä­zi­sie­run­gen aus den bis­he­ri­gen Zusatz­do­ku­men­ten in den Leit­fa­den über­nom­men wurden. Wei­ter­hin besteht das Vali­die­rungs­ver­fah­ren aus fünf Phasen, von denen die vierte als «Vali­die­rung» bezeich­net wird. Als Schwer­punkt wird Phase 2 «Bilan­zie­rung» bezeich­net, wobei her­vor­ge­ho­ben wird, dass die Bilan­zie­rung auch wert­voll ist, wenn kein Berufs­ab­schluss ange­strebt wird.

Der Leit­fa­den beschäf­tigt sich aus­schliess­lich mit der Aner­ken­nung vor­han­den Qua­li­fi­ka­ti­on. Die Ver­mitt­lung von Qua­li­fi­ka­tio­nen («ergän­zen­de Bil­dung») wird nur am Rande gestreift. Die Beglei­tung, deren Bedeu­tung ja immer mehr erkannt wird, beschränkt sich auf Unter­stüt­zung bei der Erstel­lung der Vali­die­rungs­dos­siers.

Die Arbei­ten am zwei­ten Leit­fa­den, Arbeits­ti­tel «Erwach­se­nen­ge­rech­tes Aus­bil­den und Prüfen», sind eben­falls weit fort­ge­schrit­ten; er soll dem­nächst in die Anhö­rung gehen.

Bera­tung reicht für Erwach­se­ne nicht - Beglei­tung ist erfor­der­lich

Im «Lauf­bahn-Info des Zür­cher Lauf­bahn­zen­trums» berich­tet Micha­el Milz von einem heute 50-jäh­ri­ger Mann, der sich vor fünf Jahren bera­ten liess, wie er noch einen Berufs­ab­schluss erwer­ben könne. Es wurde ihm gera­ten, dies über den direk­ten Zugang zum QV (oft als Weg über Art. 32 bezeich­net) zu tun. Als er sich bei der Berufs­fach­schu­le für den Unter­richt anmel­den wollte, erfuhr er, er könne seinen Berufs­ab­schluss nur nach­ho­len, wenn er auch eine feste Stelle habe. Seit­her ist dieser Mann auf der Suche nach einer festen Stelle, wie man im Lauf­bahn­zen­trum kürz­lich erfah­ren hat. Ein Anruf sei­tens des Bera­ters beim Berufs­in­spek­tor ergab, dass Aus­nah­men mög­lich seien.

Wer sich für eine Vali­die­rung anmel­det, der wird beglei­tet. Für Per­so­nen, die einen andern Weg wählen, geschieht dies - so weit ich weiss - nur im Kanton Genf. Das Bei­spiel zeigt, dass kurze oder gar ein­ma­li­ge Bera­tung von Erwach­se­nen, die einen Abschluss nach­ho­len wollen, nicht reicht. Es braucht zwin­gend eine Beglei­tung wäh­rend der Vor­be­rei­tung einer Aus­bil­dung.

Wer’s nicht glaubt ist ein­ge­la­den, sich in eine 30- oder 50-jäh­ri­ge Person mit beschränk­ter Schul­bil­dung zu ver­set­zen, die den ganzen Tag auf einem Bau­platz, an einer Kasse oder in einer Werk­statt arbei­tet, und abends oder am Wochen­en­de ver­sucht, anhand des offi­zi­el­len Merk­blatts zum Nach­ho­len eines Abschlus­ses ihren Weg zu finden. Sie wird u.a. ein­ge­la­den, 19 Fragen zu beant­wor­ten, wovon meh­re­re Behör­den­kon­tak­te erfor­dern.

«Fach­kur­se» der SAH Bern sind eine wert­vol­le Form von Kurz­aus­bil­dun­gen für Erwach­se­ne

Bei der Berufs­aus­bil­dung für Erwach­se­ne steht der Erwerb eines eidg. aner­kann­ten Abschlus­ses (meist EBA oder EFZ) im Vor­der­grund. Für viele Inter­es­sier­te dauert die dazu not­wen­di­ge Aus­bil­dung aber zu lange, wes­halb kür­ze­re Aus­bil­dun­gen von eini­ger Bedeu­tung sind (vgl. Maurer, Wett­stein, Neu­haus, S. 68-70). Dies gilt unter ande­rem für viele immi­grier­te Per­so­nen, vgl. auch den Bericht der AOZ.

Für aner­kann­te Flücht­lin­ge und vor­läu­fig auf­ge­nom­me­ne Per­so­nen bietet das SAH Bern im Rahmen der Abtei­lung FOKUS sog. Fach­kur­se an. Das sind Lehr­gän­ge von meist sechs Mona­ten Dauer, umfas­send eine zwei­mo­na­ti­ge voll­schu­li­sche Ein­füh­rung und ein vier bis sieben Monate dau­ern­des Prak­ti­kum im 1. Arbeits­markt mit beglei­ten­dem Unter­richt von 1-2 Tage/​Woche.

Es gibt Fach­kur­se für Gast­ge­wer­be, Rei­ni­gung, Haus­war­tung, Pflege (12 Monate) und ab Sep­tem­ber 2016 für «Haushelfer/​in Spitex». Jeder Kurs wird zwei­mal jähr­lich durch­ge­führt, es stehen jähr­lich ca. 100 Plätze zur Ver­fü­gung (ab Sep­tem­ber 130). Das Pro­gramm wird von der Gesund­heits- und Für­sor­ge­di­rek­ti­on des Kan­tons Bern finan­ziert.

Im schu­li­schen Teil der Fach­kur­se geht es um Fach­kennt­nis­se und Deutsch für den Tätig­keits­be­reich. Weiter gehört eine inten­si­ve Beglei­tung dazu, mit der u.a. sicher gestellt wird, dass das Prak­ti­kum erfolg­reich ver­läuft, die beste Vor­aus­set­zung für einen Über­tritt in die Erwerbs­ar­beit.

Die Teil­neh­men­den in den Fach­kur­sen Pflege, Haushelfer/​in Spitex und Gast­ge­wer­be erhal­ten ein Zer­ti­fi­kat, das schweiz­weit aner­kannt ist. In den Fach­kur­sen Rei­ni­gung und Haus­war­tung wird der Fach­un­ter­richt von der Berufs- und Fort­bil­dungs­schu­le Bern erteilt, die den Teil­neh­men­den eben­falls eine Bestä­ti­gung abge­ben.

Vor­aus­set­zung für die Auf­nah­me sind Deutsch­kennt­nis­se auf Niveau A2 bis B1. Die Teil­neh­men­den - meist zwi­schen 25 und 49 Jahre alt - leben meist seit ein bis zwei Jahre in der Schweiz. Nach Abschluss des Fach­kur­ses wech­seln sie in die SAH-Abtei­lung «Pas­se­par­tout», in der es um die Ver­mitt­lung in eine Stelle im 1. Arbeits­markt oder in eine Lehr­stel­le geht.

Min­des­tens 60% der Teil­neh­men­den finden so innert 12 Mona­ten nach Ein­tritt in den Fach­kurs eine Erwerbs­ar­beit und haben eine erste beruf­li­che Aus­bil­dung erwor­ben, auf der sie zu gege­be­ner Zeit auf­bau­en können.

Obige Dar­stel­lung basiert auf Anga­ben von Frau Regula Hun­ger­büh­ler, Lei­te­rin der Abtei­lung Fokus bei SAH-Bern. Wir danken für Frau Hun­ger­büh­ler für ihre Bereit­schaft zum Gespräch!

Inter­pel­la­ti­on (NR): Zugang zur Arbeit für Migrant/​innen durch Vali­die­rung för­dern

NR Jac­ques-André Maire reich­te am 15. März 2016 eine Inter­pel­la­ti­on mit dem Titel «Favo­ri­ser l’ac­cès au tra­vail pour les per­son­nes au béné­fice du statut de réfu­gié et d’une admis­si­on pro­vi­so­i­re par la vali­da­ti­on des acquis» ein. (16.3091) Er fragt darin den BR, ob er im Vali­die­rungs­ver­fah­ren auch ein beson­ders gutes Instru­ment sähe um die Inte­gra­ti­on von vor­läu­fig Auf­ge­nom­men und Flücht­lin­gen in den Arbeits­markt und die Bil­dung zu erleich­tern. Ob er zudem bereits sei, die Kan­to­ne und OdA zu ermu­ti­gen, sys­te­ma­ti­scher auf dieses Instru­ment zurück­zu­grei­fen.

Update 4. Mai 2016: Stel­lung­nah­me des BR
Ziel des Vali­die­rungs­ver­fah­rens ist nicht eine all­ge­mei­ne Kom­pe­tenz­bi­lan­zie­rung, son­dern die Zer­ti­fi­zie­rung eines eid­ge­nös­sisch aner­kann­ten Abschlus­ses. Es eignet sich nur, wenn inter­es­sier­te Per­so­nen die erfor­der­li­chen Pra­xis­jah­re vor­wei­sen und ver­gleich­ba­re Kennt­nis­se haben. Zur­zeit werden Grund­la­gen für die Anrech­nung von Bil­dungs­leis­tun­gen und erwach­se­nen­ge­rech­te Ange­bo­te ent­wi­ckelt. Die Ver­bes­se­rung der beruf­li­chen Inte­gra­ti­on von vor­läu­fig Auf­ge­nom­me­nen und Flücht­lin­gen ist ein wich­ti­ges Anlie­gen des Bun­des­rats. Wei­te­re Mass­nah­men werden gemein­sam von SBFI und SEM geprüft.

Berufs­bil­dung für Erwach­se­ne: Öster­reich zielt mit der Vali­die­rung auf Gleich­wer­tig­keit, nicht auf Gleich­ar­tig­keit der Abschlüs­se.

Leben­lan­ges Lernen, ori­en­tiert an EU-Leit­li­ni­en zur Vali­die­rung

In Öster­reich wird im Rahmen eines Pro­gramm für das Lebens­lan­ge Lernen (LLL:2020) seit län­ge­rer Zeit inten­siv an Ver­fah­ren zur «Aner­ken­nung und Zer­ti­fi­zie­rung von Kom­pe­ten­zen» gear­bei­tet, wor­un­ter die Umset­zung der 2009 ver­öf­fent­lich­ten «Euro­päi­schen Leit­li­ni­en für die Vali­die­rung nicht for­ma­len und infor­mel­len Ler­nens», bzw. der 2015 über­ar­bei­te­ten Ver­si­on der Leit­li­ni­en ver­stan­den wird. Gemäss den 2012 ver­ab­schie­de­ten Emp­feh­lung zur Vali­die­rung nicht­for­ma­len und infor­mel­len Ler­nens“ der EU sind ja die Mit­glied­staa­ten gehal­ten, bis 2018 natio­na­le Vali­die­rungs­stra­te­gi­en zu ent­wi­ckeln.

Im Juni 2015 wurde vom zustän­di­gen Bun­des­mi­nis­te­ri­um Öster­reichs ein Kon­sul­ta­ti­ons­do­ku­ment zur «Vali­die­rung nicht-for­ma­len und infor­mel­len Ler­nens» publi­ziert. Es gibt einen guten Über­blick über die Ent­wick­lun­gen der EU-Beschlüs­se und Hin­wei­se auf die lau­fen­den Pro­gram­me in Öster­reich (insb. S. 12), wie wir sie im Buch «Maurer, Wett­stein, Neu­haus: Berufs­ab­schluss für Erwach­se­ne in der Schweiz» Kapi­tel 8.2, dar­ge­stellt haben.

Ver­ständ­nis des Vali­die­rungs­ver­fah­rens

Das Ver­fah­ren wird in die auch andern­orts gebräuch­li­chen vier Phasen Iden­ti­fi­ka­ti­on /​ Doku­men­ta­ti­on /​ Assessment/​Über­prü­fung /​Zer­ti­fi­zie­rung ein­ge­teilt. Neu wird zwi­schen «Metho­den und Instru­men­ten zur Mes­sung, Fest­stel­lung und Über­prü­fung von Kom­pe­ten­zen und sol­chen zur Iden­ti­fi­zie­rung und Doku­men­ta­ti­on unter­schie­den. Zu den Ers­te­ren gehö­ren Tests, Prü­fun­gen, Selbst­be­schrei­bun­gen, Beob­ach­tung, Assess­ments und Inter­views. Zwei­te­re bestehen z.B. in Port­fo­li­os, Lebens­lauf und Fremd­ein­schät­zung.»

Prü­fun­gen und Test sind also nicht eine Alter­na­ti­ve zur Vali­die­rung, son­dern Mittel im Rahmen eines Vali­die­rungs­ver­fah­rens.

Inter­es­sant und für mich neu ist die Unter­schei­dung zwi­schen nor­ma­ti­ver und sum­ma­ti­ver Vali­die­rung:

«Ansät­ze der «for­ma­ti­ven Vali­die­rung» … sind per­so­nen­be­zo­gen oder indi­vi­du­ums-ori­en­tiert. Ergeb­nis ist der Nach­weis von Kom­pe­ten­zen unab­hän­gig von defi­nier­ten Stan­dards des Qua­li­fi­ka­ti­ons­sys­tems. Der Fokus liegt häufig auf der Iden­ti­fi­ka­ti­on und Doku­men­ta­ti­on von Lern­er­geb­nis­sen.

Ansät­ze der «sum­ma­ti­ven Vali­die­rung» … sind anfor­de­rungs- oder stan­dard­be­zo­gen. Ergeb­nis ist der Erwerb einer Qua­li­fi­ka­ti­on (oder eines Qua­li­fi­ka­ti­ons­teils) aus dem for­ma­len oder nicht-for­ma­len Bereich, d.h., die Lern­er­geb­nis­se der/​des Ein­zel­nen werden anhand der ent­spre­chen­den Stan­dards einer for­ma­len bzw. nicht-for­ma­len Qua­li­fi­ka­ti­on über­prüft und bestä­tigt. Der Fokus liegt dabei auf der Bewer­tung und Zer­ti­fi­zie­rung von Lern­er­geb­nis­sen.» (Kon­sul­ta­ti­ons­do­ku­ment, S. 7f)

Aus­rich­tung an den NQR, nicht an Lehr­be­ru­fen

Am inter­es­san­tes­ten finde ich jedoch die bereits im oben genann­ten Buch erwähn­te Aus­rich­tung auf den Natio­na­len Qua­li­fi­ka­ti­ons­rah­men (NQR).

Es geht um die Frage, an wel­chen «Stan­dards» sich die «sum­ma­ti­ve Vali­die­rung» ori­en­tie­ren soll. In der Schweiz sind dies im Rahmen der Grund­bil­dung durch­wegs und aus­schliess­lich die übli­cher­wei­se formal erwor­be­nen Eidg. Fähig­keits­zeug­nis­se und Berufs­at­tes­te (EFZ, EBA). Die ana­lo­gen Abschlüs­se Öster­reichs werden im «Kon­sul­ta­ti­ons­do­ku­ment» mit keinem Wort erwähnt. Öster­reich leitet die Stan­dards aus dem NQR ab, bzw. erwar­tet, dass im NQR neben den formal erwor­be­nen Berufs­ab­schlüs­sen auch infor­mell und non-for­ma­le Abschlüs­se mit ande­ren Inhal­ten auf­ge­nom­men werden: «Der öster­rei­chi­sche NQR ist als umfas­sen­der Rahmen kon­zi­piert. In seiner Umset­zung sollen sowohl Qua­li­fi­ka­tio­nen des for­ma­len Bil­dungs­sys­tems, als auch nicht-for­ma­le Qua­li­fi­ka­tio­nen (z.B. aus der beruf­li­chen Wei­ter­bil­dung, Erwach­se­nen­bil­dung) einem der acht Niveaus zuge­ord­net werden können.» (S. 8) Bereits heute exis­tie­ren eine Reihe von Mass­nah­men zum «Erwerb von Qua­li­fi­ka­tio­nen ohne Ent­spre­chung im for­ma­len System (z.B. Wei­ter­bil­dungs­aka­de­mie)» (S. 12). Es wird also neben den formal erwor­be­nen Grund­bil­dun­gen für Jugend­li­che zusätz­lich Abschlüs­se geben, die in der Wei­ter­bil­dung erwor­ben werden, viel­leicht ähn­lich den «Umschu­lungs­be­ru­fen» des deut­schen Bil­dungs­we­sens.

Gleich­wer­tig­keit statt Gleich­ar­tig­keit

Öster­reich strebt also mit der Vali­die­rung nicht oder nicht immer eine Gleich­ar­tig­keit von formal und nicht-formal erwor­be­nen Qua­li­fi­ka­tio­nen an, son­dern eine Gleich­wer­tig­keit. Auf­ga­be des NQR ist u.a. «die För­de­rung der Durch­läs­sig­keit inner­halb und zwi­schen den for­ma­len und nicht- for­ma­len Berei­chen des Qua­li­fi­ka­ti­ons­sys­tems im Sinne des lebens­be­glei­ten­den Ler­nens, und damit die Stär­kung von Prin­zi­pi­en und Metho­den der gegen­sei­ti­gen Aner­ken­nung und Anrech­nung von Qua­li­fi­ka­tio­nen.» (S. 14f)

Erwäh­nens­wert ist in diesem Zusam­men­hang, dass bei den ersten, vom Bund Schwei­zer Frau­en­ver­ei­ne ange­stos­se­nen Bemü­hun­gen zur Schaf­fung eines schwei­ze­ri­schen Vali­die­rungs­ver­fah­rens (Buch S. 31) auch eine Gleich­wer­tig­keit von infor­mell erwor­be­nem Können ange­strebt wurde.

Quelle: erwach​se​nen​bil​dung​.at

Vali­die­rungs­ver­fah­ren: Fort­schrit­te im Kanton Zürich

Erst­mals soll es mit dem Vali­die­rungs­ver­fah­ren auch mög­lich sein, ein Berufs­at­test zu erwer­ben, den Abschluss «Assistent/​in Gesund­heit und Sozia­les». Anbie­ter ist der Kanton Zürich, der zudem seine Vali­die­rungs­ver­fah­ren pra­xis­be­zo­ge­ner aus­rich­ten wird. (Medi­en­mit­tei­lung)

Frank­reich: Das Ver­fah­ren zur Aner­ken­nung infor­mell erwor­be­ner Qua­li­fi­ka­tio­nen wird über­prüft.

Vor 14 Jahren wurde in Frank­reich die «vali­da­ti­on des acquis de l’expérience» (VAE) als Instru­ment lan­ciert, die im Laufe des Arbeits­le­bens erwor­be­nen Erfah­run­gen durch Aus­stel­lung von aner­kann­ten Aus­wei­sen einen Wert zu geben. (Loi de moder­ni­sa­ti­on socia­le du 17 jan­vier 2002) Die Vor­stel­lung war, das jähr­lich 60’000 Per­so­nen das Ver­fah­ren durch­lau­fen und auf diese Weise aner­kann­te Abschlüs­se erwer­ben soll­ten. Es waren aber ledig­lich 16’000 pro Jahr. Die VAE sei zwar aner­kannt aber zu kom­pli­ziert in der Durch­füh­rung.
Am 16. Dezem­ber 2015 hat Pre­mier­mi­nis­ter Manuel Valls eine Eva­lua­ti­on des Ver­fah­rens ange­ord­net: L’objectif de ces éva­lua­ti­ons est de réin­ter­ro­ger les poli­ti­ques publi­ques, leurs résul­tats, leur uti­lité et leur adéqua­ti­on avec les atten­tes des béné­fi­ci­ai­res. Sie steht unter der dop­pel­ten Lei­tung der Minis­te­ri­en für Bil­dung und Arbeit und soll innert fünf Mona­ten zu kon­kre­ten Mass­nah­men führen. Eine Auf­zäh­lung der Insti­tu­tio­nen, die ein­be­zo­gen werden, macht deut­lich, wie breit und kom­plex die insti­tu­tio­nel­le Ver­an­ke­rung des Ver­fah­rens ist.

«Pro­gres­so» wird an der «Tages­schau» vor­ge­stellt.

In der Tages­schau des Schwei­ze­ri­schen Fern­se­hens vom 2. Januar wurde «Pro­gres­so» aus dem Pro­gramm von «Hotel & Gastro for­ma­ti­on» in einem 2:25 Minu­ten dau­ern­dem Bei­trag vor­ge­stellt und posi­tiv kom­men­tiert. Zum Wort kommen Mike Kuhn, Pro­jekt­lei­ter, H&Gf, und Roland A. Müller, Direk­tor Schwei­ze­ri­scher Arbeit­ge­ber­ver­band.

Nach­hol­bil­dung - Thema von zwei Fern­seh­sen­dun­gen

Am 27. Novem­ber kam an der Sen­dung ECO Talk im Schwei­zer Fern­se­hen die Nach­hol­bil­dung zur Spra­che (vor allem 14:10 - 15:00, 29:40-35:15, 41:20-43:30). Vor allem Josef Maus­hart, Mit-Inha­ber Fraisa Hol­ding, zeigte sich einer­seits sehr gut infor­miert und ander­seits sehr ent­schie­den: innert fünf Jahren müss­ten min­des­tens ein Drit­tel der unge­lern­ten Mit­ar­bei­ten­den in der Firma qua­li­fi­ziert werden. Weiter war zu erfah­ren, dass in der MEM-Indus­trie immer noch rund 30% der Arbei­ten­den über keine oder keine aktu­ell ein­setz­ba­re beruf­li­che Aus­bil­dung ver­fü­gen.

In der Sen­dung ECO vom 30. Novem­ber, wurden die Mass­nah­men von Freias vor­ge­stellt (Text, Film), wobei bekannt gege­ben wurde, dass nun neben dem bekann­ten Modell zur Aus­bil­dung von Schicht­ar­bei­tern zu Pro­duk­ti­ons­me­cha­ni­kern auch Mit­ar­bei­ten­de in den Lagern der Firma zu Logis­ti­ke­rin­nen geschult werden, weil gewis­se Arbei­ten 2017 ins Aus­land ver­legt werden.

D: Vali­Kom - eine von Arbeit­ge­ber­sei­te breit abge­stütz­te Initia­ti­ve zur Aner­ken­nung infor­mell erwor­be­ner Kom­pe­ten­zen

Die deut­sche Bun­des­bil­dungs­mi­nis­te­rin Johan­na Wanka hat eine Aktion vor­ge­stellt, mit der die non-formal oder infor­mell erwor­be­nen Qua­li­fi­ka­tio­nen von jün­ge­ren Erwach­se­nen aner­kannt werden sollen, ohne «Aufbau eines par­al­le­len Regel­werks zum for­ma­len Prü­fungs­we­sen». Im Rahmen der Initia­ti­ve Vali­Kom soll dazu ein Hand­lungs­leit­fa­den ent­wi­ckelt werden, basie­rend auf einem Abkom­men des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Bil­dung und For­schung mit dem Deut­schen Indus­trie- und Han­dels­kam­mer­tag (DIHK) und dem Zen­tral­ver­band des Deut­schen Hand­werks (ZDH). Pro­jekt­ko­or­di­na­tor ist der West­deut­sche Hand­werks­kam­mer­tag (WHKT), mit dabei ist das For­schungs­in­sti­tut für Berufs­bil­dung im Hand­werk an der Uni­ver­si­tät zu Köln.

Neue Publi­ka­ti­on zur beruf­li­chen Grund­bil­dung für Erwach­se­ne

Aus­ga­be 2015-3 der Schwei­ze­ri­schen Zeit­schrift für Wei­ter­bil­dung «EP» ent­hält ein 30-sei­ti­ges Dos­sier zum Thema «Abschlüs­se ermög­li­chen». Unter ande­rem wird vom Aner­ken­nungs­ver­fah­ren des SRK berich­tet, in dessen Rahmen jähr­lich 3000 Aner­ken­nun­gen aus­ge­spro­chen werden. Didier Juil­lerat betont die Not­wen­dig­keit, neben der Aner­ken­nung bereits erwor­be­ner Komp­ten­zen auch «créer de nou­vel­le main d’o­eu­vre qua­li­fiée» und stellt als Bei­spiel die Aus­bil­dung zu Uhrenmacher/​innen dar, die seit 20 Jahren modu­lar erfolgt. Erst im Anlau­fen ist eine Tes­si­ner Initia­ti­ve zur Aus­bil­dung von Ver­kaufs­per­so­nal und René Schnee­be­li fragt, was zu tun ist, damit beruf­li­che Grund­bil­dung für Erwach­se­ne den Kri­te­ri­en des Bil­dungs­raums Schweiz genügt.

Die Uhren­in­dus­trie bietet seit Jahren ein modu­la­res System an.

Die Uhren­in­dus­trie gehört zu den Bran­chen, die sich früh sys­te­ma­tisch mit der Aus­bil­dung von Erwach­se­nen beschäf­tigt haben. Seit 1994 tun sie dies mit einem modu­la­ren Pro­gramm, das zudem heute gestuft zu einem Eidg. Berufs­at­test und später zum Fähig­keits­zeug­nis führt:

Uhrenindustrie_cip

Mehr dazu in unse­rem Bericht über das dies­bzüg­li­che Ange­bot des cip in Tra­me­lan und bei der zustän­di­gen Orga­ni­sa­ti­on der Arbeits­welt, dem Con­ven­ti­on patro­na­le de l’industrie hor­lo­gè­re suisse